KULAP
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KULAP 2025: Unverständnis über späte Information und Einschränkung auf eine Fruchtfolgemaßnahme

Bezirkspräsident Ralf Huber zur Bekanntgabe der Antragstellung beim bayerischen Kulturlandschaftsprogramm

16.10.2024 | Am Montag hat das bayerische Landwirtschaftsministerium nähere Informationen zur Antragstellung von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) bekannt gegeben. Ralf Huber, Bezirkspräsident für Oberbayern und Ökopräsident im Bayerischen Bauernverband, bezieht Stellung.

 Im Kern werden im Jahr 2025 die Maßnahmen wie in den letzten zwei Jahren wieder angeboten, außer beim bisher großen Angebot an Maßnahmen zur „Vielfältigen Fruchtfolge“. Im Jahr 2025 ist ausschließlich die Maßnahme „K32 – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen“ beantragbar. Diese Einschränkung gilt für Neuantragstellungen mit Verpflichtungsbeginn 2025. Bereits bestehende KULAP-Verträge bleiben davon unberührt, sie laufen unverändert weiter. 

"Ich verstehe es nicht, wieso das Ministerium nicht schon Anfang August allen Landwirten Klarheit geben kann, welche Maßnahmen beim KULAP im kommenden Jahr zu beantragen sind. Dies ist für die Anbauplanungen und -entscheidungen wichtig", erläutert Ralf Huber, Bezirkspräsident für Oberbayern und Ökopräsident im Bayerischen Bauernverband. Interessierte Betriebe, die zum Beispiel die Maßnahme "Humuserhalt" neu umsetzen wollten, würden sich wie vor den Kopf gestoßen fühlen. "Mein Appell ans bayerische Landwirtschaftsministerium ist es, nochmals zu prüfen, ob sich hier nicht doch Spielraum über Beratungen zum bayerischen Haushalt ergeben könnten", so Huber. "Die Bauern sind bei freiwilligen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen voll mit dabei - bremst sie nicht aus!"