KULAP für Agrarbüromanagerinnen
Online-Seminar am 9. Februar: Aktuelle Infos zur neuen Agrarpolitik
Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik ab 2023 mussten auch das bayerische Kulturlandschaftsprogramm und das Vertragsnaturschutzprogramm neu aufgestellt werden. Die Bedingungen für den Erhalt von Direktzahlungen und auch das aktuelle Fachrecht ergeben eine neue Basis für die Konzeption von Maßnahmen bei KULAP und VNP.
Matthias Borst, Stellv. Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands informiert Sie in dem Seminar, was die bayerische Landwirtschaft an Maßnahmen bei KULAP und VNP nutzen kann. Sie bekommen einen Überblick zum Maßnahmen-Portfolio bei KULAP und VNP. Damit wird die einzelbetriebliche Entscheidung unterstützt und geklärt, was für Betriebe individuell in Frage kommt.
Bis 23. Februar 2023 können in Bayern Landwirtschaftsbetriebe Fördermaßnahmen beim bayerischen Kulturlandschaftsprogramm und beim Vertragsnaturschutzprogramm und zum Ökolandbau beantragen. Wichtig ist deshalb, sich jetzt hier fit zu machen, ob bzw. was für den eigenen Betrieb in Frage kommt. Kurz und knapp wird bei all dem auch aufgezeigt, wie der Bauernverband sich für Bayerns Bauernfamilien bei Betriebsprämie und Co. einsetzt.
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