KULAP und VNP - Antragsfrist nun bis 28.2.: Prämie für kleine Strukturen und mehr!
Antragstellung wurde um fünf Tage verlängert
KULAP und VNP bieten ein breites Spektrum an freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für Landwirtschaftsbetriebe, bei denen so etwas betrieblich passt. Betriebsindividuell bieten sich so eventuell Maßnahmen für einzelne Flächen oder zum Teil auch betriebszweigbezogene Maßnahmen an.
Allen interessierten Betrieben ist zu empfehlen, sich die ab 2023 möglichen, mehrjährigen Maßnahmen anzusehen, ob hier für den Einzelbetrieb etwas in Frage kommt. Neu beantragbar im KULAP ist zum Beispiel, dass Betriebe für ihre Feldstücke bis zu 1 Hektar Größe eine Zahlung für die Bewirtschaftung von Kleinflächenstrukturen erhalten und das für Dauergrünland-, Acker- und Dauerkulturflächen. VNP-Maßnahmen sind nur für Flächen einer speziellen Kulisse möglich, weshalb sich hierzu interessierte Landwirte zuerst mit der unteren Naturschutzbehörde in Kontakt setzen sollen. Für Maßnahmen von KULAP und VNP bestehen zudem auch Kombinationsmöglichkeiten mit den bei der späteren Mehrfachantragstellung in 2023 neuen, freiwilligen und einjährigen Direktzahlungsmaßnahmen „Ökoregelungen (ÖR)“ (Ecoscheme). Bei der freiwilligen ÖR-2-Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“, die dann mit dem Mehrfachantrag jedes Jahr beantragt werden kann, wurde vor Kurzen auf Bundesebene geklärt, dass bei den maximal 66 % Getreideanteil nicht der Silo- und Körnermais eingerechnet wird, so die Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf Nachfrage. Dementsprechend liegt es für Betriebe nahe, die an einer der fünf möglichen KULAP-Fruchtfolgemaßnahmen interessiert sind, in Kombination auch die ÖR-2-Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“ zu nutzen.
All diese Agrarumweltmaßnahmen sind freiwillig, so dass jeder Betrieb entscheiden kann, ob etwas bzw. was für seine betriebliche Situation geeignet ist. Deshalb jetzt noch die Tage nutzen, um sich sich einen Überblick zu verschaffen, Beratung zu nutzen und rechtzeitig bis 28. Februar 2023 online den Antrag stellen.
Neben den Landwirtschaftsämtern bieten auch die BBV-Geschäftsstellen Informationen an. Zudem bieten die Fachberater/-innen der BBV-Geschäftsstellenverbunde die Dienstleistung an, für Betriebe die online-Antragstellung bei KULAP und VNP im Auftrag zu erledigen.
HINWEIS: Mehrfachantragstellung 2023: Start etwa ab 20. März 2023!
Die Mehrfachantragstellung soll ab 20. März anlaufen und wird am 15. Mai 2023 enden.
Was heißt das in der Praxis?
Wer z.B. mit Feldstücken bis zu 1 ha Größe wirtschaftet, der kann eine KULAP-Förderung für kleine Strukturen beantragen. Die Online-Antragstellung für KULAP und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) wurde bis zum 28 Februar 2023 um fünf Tage verlängert. KULAP und VNP bieten ein breites Spektrum an freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für Landwirtschaftsbetriebe, bei denen so etwas betrieblich passt. Betriebsindividuell bieten sich so eventuell Maßnahmen für einzelne Flächen oder zum Teil auch betriebszweigbezogene Maßnahmen an.
Die Ausgleichszulage (AGZ) wird wie bisher fortgesetzt. Der Kleinflächenzuschlag der AGZ geht nun im KULAP in K99 auf und ist somit bei 60 statt 50 €/ha (+ 20 %) für bis zu 0,5 ha große Feldstücke. Zudem gibt es nun auch für Feldstücke zwischen 0,5 und 1,0 ha eine Prämie beim KULAP. Damit gibt es den Kleinflächenzuschlag nun auch für alle Flächen, auch außerhalb der AGZ-Kulisse. Nun können die Landwirte in Bayern für 47 % aller Feldstücke eine Prämie und sogar eine höhere als bei der AGZ erhalten.
Empfehlung ist: Beantragung von K99 "Kleine Strukturen" im KULAP bis 28. Februar 2023.
Jeder mit kleinen Feldstücken erhält diese Prämien, da es keine Auszahlungsschwelle mehr mit mindestens 250 €/Jahr gibt.