KULAP und VNP: Das sind die neuen Maßnahmen und Veränderungen
Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen seit 10. Januar 2025 möglich
Neu ab 2025 sind:
K 24 („Herbizidverzicht bei Wiesen und Weiden“) mit 30 Euro/ha.
Damit wird aus dem Zukunftsvertrag die dort vorgesehene Maßnahme „Dauergrünland: Verzicht auf den Einsatz von chemischem Pflanzenschutz bei der Einzelpflanzenbekämpfung“ umgesetzt.
Jeder Landwirtschaftsbetrieb kann für einzelne Dauergrünlandflächen – damit aber natürlich auch für alle seine Dauergrünlandflächen als Wiesen, Weiden usw. – diese neue KULAP-Maßnahme beantragen. Auf Einzelflächen, bei denen wegen massiver Verunkrautung innerhalb der 5-Jahresfrist dann doch ein Einsatz von chemischem Pflanzenschutz zwingend erforderlich würde, kann dies in einem Jahr durchführen und hat dann ein so genanntes Null-Jahr, wo die Maßnahme weiterläuft und er aber keine Prämie erhält.
K 32 („Blühende Kulturen“): Nun werden Kleegras/Luzernegras-Gemisch mit überwiegend Gras (NC 422) sowie Kleegras/Luzernegras-Gemisch mit überwiegend Leguminosen (NC 434) als blühende Kulturen anerkannt.
Das aktuelle Merkblatt und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf der Webseite des bayerischen Landwirtschaftsministeriums.
Angebot für Mitglieder: Serviceleistung „Antragstellung KULAP und VNP“
Als Mitglied können Sie überdies vom BBV-Angebot Gebrauch machen und die Online-Antragstellung ganz einfach in Ihrem Auftrag durch unsere Fachberaterinnen und Fachberater erledigen lassen. Wenden Sie sich dazu an Ihre BBV-Geschäftsstelle vor Ort.