2020-04-30 Einsaat Blühflächen
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KULAP und VNP: Das sind die neuen Maßnahmen und Veränderungen

Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen seit 10. Januar 2025 möglich

16.01.2025 | Landwirtschaftliche Betriebe können Maßnahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) ab sofort online neu beantragen. Die Antragstellung läuft vom 10. Januar bis 27. Februar 2025.

Neu ab 2025 sind:

K 24 („Herbizidverzicht bei Wiesen und Weiden“) mit 30 Euro/ha.
Damit wird aus dem Zukunftsvertrag die dort vorgesehene Maßnahme „Dauergrünland: Verzicht auf den Einsatz von chemischem Pflanzenschutz bei der Einzelpflanzenbekämpfung“ umgesetzt.
Jeder Landwirtschaftsbetrieb kann für einzelne Dauergrünlandflächen – damit aber natürlich auch für alle seine Dauergrünlandflächen als Wiesen, Weiden usw. – diese neue KULAP-Maßnahme beantragen. Auf Einzelflächen, bei denen wegen massiver Verunkrautung innerhalb der 5-Jahresfrist dann doch ein Einsatz von chemischem Pflanzenschutz zwingend erforderlich würde, kann dies in einem Jahr durchführen und hat dann ein so genanntes Null-Jahr, wo die Maßnahme weiterläuft und er aber keine Prämie erhält.

K 32 („Blühende Kulturen“): Nun werden Kleegras/Luzernegras-Gemisch mit überwiegend Gras (NC 422) sowie Kleegras/Luzernegras-Gemisch mit überwiegend Leguminosen (NC 434) als blühende Kulturen anerkannt.

Das aktuelle Merkblatt und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf der Webseite des bayerischen Landwirtschaftsministeriums

 

Angebot für Mitglieder: Serviceleistung „Antragstellung KULAP und VNP“ 

Als Mitglied können Sie überdies vom BBV-Angebot Gebrauch machen und die Online-Antragstellung ganz einfach in Ihrem Auftrag durch unsere Fachberaterinnen und Fachberater erledigen lassen. Wenden Sie sich dazu an Ihre BBV-Geschäftsstelle vor Ort.