Landtagswahl 2023 – Jede Stimme zählt
Kurzübersicht zum Wahlsystem des Bayerischen Landtags
Wie bei der Bundestagswahl entscheiden die Wähler bei der Landtagswahl über die Zusammensetzung des Parlaments und dessen Abgeordnete. Sie wählen aber nicht direkt den Ministerpräsidenten. Dieser wird vier Wochen nach der Landtagswahl von den Landtagsabgeordneten gewählt.
Insgesamt sind 180 Sitze im Bayerischen Landtag zu vergeben. Es gibt 91 Stimmkreise und sieben Wahlkreise. Die Wahlkreise stimmen mit den sieben bayerischen Regierungsbezirken überein. Die Wähler haben insgesamt zwei Stimmen.
Erststimme – Die Stimmkreisstimme für den Direktkandidaten
Mit ihrer Erststimme wählen die Bürger einen Direktkandidaten in ihrem Stimmkreis. Dafür steht eine Person pro Partei im Stimmkreis zur Wahl. Der Kandidat mit dem meisten Stimmen erringt ein Direktmandat für den Landtag, wenn seine Partei die 5-Prozent-Marke überschreitet. Über die Direktmandate werden damit in der Regel 91 Sitze im Bayerischen Landtag vergeben.
Zweitstimme – Die Wahlkreisstimme
Mit der Wahlkreisstimme haben die Wähler die Möglichkeit eine Parteiliste in ihrem Wahlkreis (entspricht dem Regierungsbezirk) zu wählen. Dafür haben die Parteien Wahllisten mit der Reihenfolge ihrer Kandidaten erstellt. Allerdings können die Wähler (im Gegensatz zur Bundestagswahl) an dieser Reihenfolge rütteln, da die Möglichkeit besteht, eine beliebige Person auf einer Wahlliste anzukreuzen. So kann ein Kandidat nach vorne gewählt werden bzw. nach hinten fallen.
Sitzverteilung: Erst- und Zweitstimme werden addiert
Für die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag sind, im Gegensatz zur Bundestagswahl, die Zahl der Gesamtstimmen maßgeblich. Dafür werden Erst- und Zweitstimmen addiert. Damit geht für den Wähler keine Stimme „verloren“, wenn sein ausgewählter Direktkandidat nicht gewinnt, sondern die Erststimme fließt gleichwertig mit der Zweitstimme in die Berechnung der Sitzverteilung im Bayerischen Landtag ein. Wie bei der Bundestagswahl gilt aber auch bei der Landtagswahl die 5-Prozent-Hürde, die eine Partei überschreiten muss, um ins Parlament einzuziehen.
Verteilung der Mandate
Zunächst ziehen alle Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben, wenn ihre Partei die 5-Prozent-Hürde überschritten hat. Wenn der entsprechenden Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – und zwar diejenigen, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben.
Sollte eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erhalten haben, als ihr nach der Zahl der Gesamtstimmen eigentlich zustünde, wird dies durch sog. Ausgleichsmandate für die anderen Parteien auf Wahlkreisebene kompensiert.
Mehr Infos zum Bayerischen Landtagswahlsystem finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/landtagswahl-bayern-2023/.