Landwirtschaftliche Drohnen bleiben in der offenen Kategorie
Zusammen mit UAV DACH erreicht BBV erstes „Standardszenario“ in Deutschland
Bereits im August diesen Jahres haben wir über die verrückte Situation informiert, dass einerseits UAS (unmanned aircraft system, dt.: unbemanntes Luftfahrtsystem) in der Landwirtschaft zur gewünschten Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes beitragen können, andererseits aber Drohnen, die z.B. Trichogramma-Schlupfwespen zur Maiszünslerbekämpfung ausbringen, nach der aktuellen Drohnenverordnung „Material“ abwerfen und somit aus der "offenen" in die "spezielle" Kategorie fallen. Das war verbunden mit einem enormen bürokratischen Aufwand (Risikobewertung jeder einzelnen Fläche und Beantragung des Flugs beim Luftfahrtbundesamt).
Mit Unterstützung des Verbandes der Drohnenpiloten (UAV DACH) ist uns nun eine deutliche Vereinfachung gelungen. Die Landwirtschaft hat mit dem nationalen „Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM) die erste Ausnahme dieser Art überhaupt in Deutschland erhalten. Demnach ist es jetzt möglich, nach einer relativ unbürokratischen Erklärung gegenüber dem Luftfahrtbundesamt, Drohnen von bis zu 50 kg (anstatt vorher 25 kg) in der offenen Kategorie zu fliegen. Das gilt auch, wenn die Drohne Material bis zu 100g abwirft, oder künftig möglicherweise zugelassene Pflanzenschutzmittel ausbringt. Voraussetzung dafür ist, dass der Flug über land- und forstwirtschaftlichen Flächen stattfindet und Warnhinweise sicherstellen, dass Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Das ist ein großer Fortschritt hin zu einer moderneren und effizienteren Landwirtschaft.
Ganz am Ziel sind wir damit aber noch nicht, denn das maximale Startgewicht von 50 kg ermöglicht zwar Trichogrammaflüge, für die zunehmende Nutzung von Drohnen zur bodenschonenden Aussaat von Untersaaten oder Zwischenfrüchten ist das aber zu gering. Wir hoffen, dass schon bis zum nächsten Wirtschaftsjahr bereits höhere Startgewichte möglich werden.