2022-04-26_mehrfachantrag_cbbv
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Ende März startet die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025. Dabei gibt es wichtige Änderungen und Vereinfachungen. Die Kolleginnen und Kollegen an den BBV-Geschäftsstellen stehen bei Fragen zur Verfügung und helfen bei der Antragstellung.

Mehrfachantrag 2025: Was gilt bei GLÖZ und Ökoregelungen?

Änderungen und Neuerungen im Antrags- und Anbaujahr 2025

12.02.2025 | Am 24. März 2025 startet die Mehrfachantragstellung 2025. Dabei gelten den GLÖZ-Kriterien gewisse Vereinfachungen und bei den einjährigen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ökoregelungen einige Veränderungen. Das sind die wichtigsten Änderungen und Neuerung, die bei der Mehrfachantragstellung wichtig sind...

Die Forderungen des Bauernverbandes für Erleichterungen und mehr Praxistauglichkeit hat die Politik aufgegriffen und nach vor Ende 2024 entsprechende Änderungen bei den nationalen Verordnungen zur Umsetzung zu GLÖZ-Kriterien und zu den Ökoregelungen (ÖR) beschlossen

Das sind die wichtigsten Änderungen und Neuerung für das Antragsjahr 2025:

  • Langjährige Forderungen des Bauernverbandes für Erleichterungen und mehr Praxistauglichkeit hat die Politik aufgegriffen
  • Rechtliche Änderungen zur Umsetzung von GLÖZ-Kriterien und von Ökoregelungen (ÖR) ab 2025 sind in Kraft getreten.
  • Hervorzuheben ist: Streichung der Pflichtbrache mit 4 % der Ackerfläche für die komplette Förderperiode bis 2027.
  • Der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ist nun etwas flexibler.
  • Die Bodenbedeckung (GLÖZ 6) endet nun grundsätzlich zum Ende des Antragsjahres und für die Umsetzung der verschiedenen Formen der Bodenbedeckung fällt der Termin 15.11. weg. Die Sonderregelungen bestehen fort.
  • Bei einzelnen Ökoregelungen (ÖR) gibt es Nachjustierungen im Sinne der Betriebe. Änderungen gibt es ab 2025 vor allem bei 
    • „Freiwilliger Brache“ (ÖR1a), 
    • „Altgrasstreifen/-fläche“ (ÖR 1d), 
    • „Extensives Dauergrünland bis 1,4 RGV/ha DG“ (ÖR 4)
    • „PSM-Verzicht – Sommerungen auf Ackerflächen“ (ÖR 5)
  • NEU: Soziale Konditionalität
    • Es geht um Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
    • reine Familienbetriebe nicht betroffen
    • Landwirtschaftsbetriebe als Arbeitgeber betroffen (Mitarbeiter, Saisonarbeitskräfte usw.)
    • WICHTIG: es gibt keine zusätzlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
    • Nur wenn seitens der zuständigen Fachinstitutionen für Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ein rechtkräftiger Verstoß vorliegt, so wird das an Landwirtschaftsverwaltung gemeldet und Landwirtschaftsamt entscheidet über Weiteres.

Alle wesentlichen Informationen zu den folgenden Themen finden BBV-Mitglieder nach dem Login unten zum Download:

  • Mehrfachantragstellung 2025
  • Umsetzung und Prämienwerte der Direktzahlungen 
  • Ökoregelungen ab 2025
  • Grundsätzliche Neuerungen ab 2025
  • GLÖZ: Vereinfachungen und Flexibilisierungen ab 2025
  • NEU ab 2025: Soziale Konditionalität 
  • Geförderte Mehrgefahrenversicherung