KULAP
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Neuanträge - KULAP und VNP: Frist bis 22. Februar 2024

Betriebliche Möglichkeiten klären und dann rechtzeitig aktiv werden

08.02.2024 | Die Neubeantragung von mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ist nun noch etwa zwei Wochen möglich: Die Frist dafür endet am 22. Februar 2024. Start war am 15. Januar. Es können wieder Grundanträge für Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) inklusive Ökolandbauförderung und Moorbauernprogramm sowie Anträge für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) gestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Online-Antragstellung für neue 5-Jahresverpflichtungen bei KULAP und VNP läuft bis maximal 22. Februar über iBALIS. Dieser Zeitraum gilt auch für die Beantragung der Ökolandbauförderung sowie für Maßnahmen aus dem dieses Jahr erweiterten Bayerischen Moorbauernprogramm.
  • Auf der Homepage des StMELF steht das Merkblatt 2024 mit den detaillierten Maßnahmen zur Verfügung.
  • Es wird empfohlen, sich frühzeitig über geeignete Maßnahmen für den eigenen Betrieb zu informieren.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob und welche Maßnahmen für Ihren Betrieb in Betracht kommen. Nehmen Sie hierfür gerne auch die freiwilligen, einjährigen Maßnahmen der Ökoregelungen in den Blick, die zum Teil mit KULAP- und Maßnahmen kombinierbar sind.

Die Geschäftsstellen bieten in gewohnter Weise ihre Unterstützung als Dienstleitung bei der Antragstellung an.