Verschiedene Zwischenfrucht-Pflanzen auf dem Acker.
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Erosionsschutzverordnung: Umsetzungsmöglichkeiten und Regeln

Kulisse ist ab Ernte 2023 zu beachten - Einstufung der Einzelflächen in iBALIS einsehbar

18.09.2023 | Die Beachtung des Erosionsschutzes bei erosionsgefährdeten Ackerflächen war bisher schon über Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarpolitik (GAP) geregelt. Erosionsschutz ist ein bedeutender Punkt, da es dabei um den Erhalt des Bodens auf den Bewirtschaftungsflächen als maßgebliche Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln geht. Mit der neuen GAP zählt die bestmögliche Begrenzung der Erosion in Bezug auf die Bodenbearbeitung weiterhin zu den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und ist Bestandteil der Konditionalität.

 

Wesentliches zur neuen Erosionsschutzverordnung:

  • Sie regelt die Vorgehensweise zur Festlegung der Erosionsgefährdung von Flächen in Bayern in den Kategorien Wind- und Wassererosion.
  • Die neuen Regelungen gelten ab Ernte der Hauptfrucht 2023, für die Vorbereitung und Aussaat der Kulturen inklusive Zwischenfrucht.
  • Die Erosionsklassen sind in iBALIS einsehbar.
  • Neben der Einstufung der Erosionsklassen ergeben sich weitere Anforderungen aus GLÖZ 5 „Erosionsschutz“ und GLÖZ 6 „Bodenbedeckung“.
  • In Bayern besteht weiterhin die Option zur Erbringung der Erosionsvermeidung der rauen Pflugfurche bei frühen Sommerungen.

Hintergründe und Verbandsarbeit

Wesentliches vorab: Der Bauernverband hat sich gegen eine Pflicht zur Anwendung des R-Faktors eingesetzt. Stattdessen haben wir uns für eine Fortsetzung der Kulisse als auch der Regeln bei den Beratungen zur GAP ab 2023 in den letzten rund fünf Jahren eingesetzt.

Im Rahmen der GAP ab 2023 hat die Politik beschlossen, dass künftig die Bundesländer unter anderem den Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) verpflichtend umsetzen müssen, was bisher wahlweise war und was Bayern bis 2022 außen vor gelassen hat. Der Bauernverband hatte sich bei den entscheidenden Beratungen auf Bundes- und EU-Ebene in den Jahren 2021 und 2022 für die grundsätzliche Fortsetzung der bisherigen Umsetzung des Erosionskatasters eingesetzt.

Bei den entscheidenden Beratungen auf Bundesebene hat sich der Bauernverband gegen eine Pflicht zur Anwendung des R-Faktors stark gemacht, sondern die Fortsetzung der Optionalität gefordert. Die von der Bundespolitik beschlossene Pflicht verursacht, dass nun deutlich mehr Einzelflächen und eine umfassendere Kulisse besteht.