Neue Regeln sollen ab Anfang 2023 gelten
Einigung zur Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik
Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind. Zusätzlich wird hierin die Verteilung der zusätzlichen 8,07 Mrd. EUR des europäischen Wiederaufbaufonds an die europäischen Landwirtinnen und Landwirte geregelt. Der ausgehandelte Gesetzestext wurde gestern vom Sonderausschuss für Landwirtschaft gebilligt. Der Rat muss diesem daher nur noch formal zustimmen, was als Formsache gilt. Das Europäische Parlament wird während seiner Plenarsitzung im Dezember über den Text abstimmen.
30% der 8,07 Mrd. EUR werden 2021 und 70% im Jahr 2022 verfügbar sein. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, rund ein Drittel des Gesamtbudgets (37%) für Umweltschutzmaßnahmen und mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets (55%) für Maßnahmen zur sozialen und digitalen Transformation zu verwenden.Die Mitgliedstaaten und die deutsche Ratspräsidentschaft müssen nun dafür sorgen, dass der neue Mehrjährige Finanzrahmen noch in diesem Jahr steht, damit der Gesetzestext rechtzeitig umgesetzt werden kann.