Ökologische Leistungen brauchen ökonomische Basis!
Position zur EU-Agrarpolitik bis 2027
Wenn die Landwirte ambitionierte Umwelt- und Klimaleistungen erbringen sollen, dann muss die GAP dafür die nötige wirtschaftliche Basis bereitstellen. Nötig sind auch Vereinfachungen bei Verwaltungsverfahren, bei Kontrollen und der gesamten Bürokratie.
Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder mehrerer Landesfachausschüsse des Bayerischen Bauernverbandes
- Agrarpolitik und ländlichen Raum
- pflanzliche Erzeugung und Vermarktung
- tierische Erzeugung und Vermarktung
- Umweltfragen
- Ökologischen Landbau
- Milch
- Nebenerwerbslandwirtschaft und Diversifizierung
- Arbeitskreis für Sonderkulturen
die bisherigen Verbandspositionen zur künftigen GAP beraten und aktuell auf nachfolgende Kernanliegen fokussiert:
Hohe Einkommenswirkung der Direktzahlungen:
- Basisprämie: bisheriges Unterstützungsniveau in Deutschland sicherstellen
- Angesichts der verbesserten Ausstattung der 2. Säule mit EU-Mitteln und rund 1,8 Mrd. Euro/Jahr für „Klima- und Umweltmaßnahmen“ künftig in Deutschland: keine zusätzliche Umschichtung von Direktzahlungen
- Augenmaß und Praxistauglichkeit bei Konditionalität und Eco-Scheme
Grüne Architektur:
- Bewährte Klima- und Agrarumweltmaßnahmen beim Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm und Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm nicht durch unausgewogene Gestaltung von Konditionalität und Eco-Scheme „kanibalisieren“!
- Übernahme der Ausnahmeregelungen wie bei den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF).
Erste-Hektare-Regelung:
verbesserte Mittelausstattung und Konzeption zur Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe.
Junglandwirte:
verbesserte Mittelausstattung als bisher und wirksame Unterstützung.
Echter Landwirt:
Diese vorgeschlagene Regelung muss für Mitgliedstaaten freiwillig sein, da sonst unnötige Bürokratie sowie Ausschlussgefahr für Nebenerwerbsbetriebe und diversifizierte Betriebe droht.
Reform der 5-Jahresdefinition "Dauergrünland":
Die ökologisch kontraproduktive Umwand-lungsregelung zum Erhalt des "Ackerstatus" durch eine einfache Stichtagsregelung für Ackerland.
Konditionalität:
- Konzeption: einfach und praxistauglich
- Behebung des Systemfehlers, die weiterhin flächenbezogene Abwicklung der Direktzahlungen mit tierbezogenen Kriterien zu verknüpfen: Herausnahme der Kriterien „Tierkennzeichnung“ und „Tierregistrierung“ als Grundanforderungen.
- Kriterium „Fruchtwechsel“: Korrektur im Sinne von Anbaudiversifizierung bzw. Fruchtfolge und Verzicht auf zusätzliche Vorgabe in Bezug auf Leguminosen nötig.
- Kriterium und Regeln „Dauergrünland“: Vereinfachungen notwendig.
- Kriterium „Pufferstreifen“: nationale Regelungen zu Gewässerrandstreifen reichen aus, keine Verschärfung.
- Kriterium „Nicht-produktive Flächen“: Klarstellung des Bezugs auf Ackerflächen, nicht aber Dauergrünland und Dauerkulturen.
Wirksame Toleranz- und Bagatellregeln:
gerade mit der geplanten Einführung des Flächenmonitorings EU-weit
Kein doppelter Kontroll-/Sanktionsmechanismus
aus „Ergebnisorientierung“ und „Regelorientierung“
Single-Audit-Prinzip:
gebündelte und einfache Kontrollen.
Verzicht auf das zusätzliche System der Zahlungsansprüche
in Deutschland und weitere Vereinfachung der Antragsabwicklung
Erhalt einer starken Fördermöglichkeit
für benachteiligte Gebiete und Bergregionen: Ausgleichszulage
Bayerns Bauern tun was!
Jeder zweite Bauer in Bayern setzt auf jedem dritten Hektar Landwirtschaftsflächen besondere Umwelt- und Naturschutzleistungen um:
- 43.000 Landwirte im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) mit über 1 Million Hektar Fläche und
- mehr als 20.000 Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) mit über 100.000 ha Vertragsflächen