Altgrasstreifen auf dem Spitalhof bei Kempten im Allgäu
© Bayerische KulturLandStiftung

Ökoregelung 1d („Altgrasstreifen“) wird attraktiver

Neuerung zur Mehrfachantragstellung 2025

16.01.2025 | Die „Ein-Hektar-Regelung“ wird analog zur Ökoregelung (ÖR) 1a („Freiwillige Brache“) nun als erweiterte Möglichkeit ab 2025 auch für Altgrasstreifen oder Altgrasflächen ermöglicht. Damit können Betriebe mit Dauergrünlandflächen unabhängig von der Prämienstruktur für bis zu ein Hektar Altgrasfläche die Prämie der ersten Stufe (900 Euro/ha) als Ökoregelung beantragen, auch wenn diese mehr als sechs Prozent der förderfähigen Dauergrünlandfläche des Betriebs ausmacht. Anders als bei ÖR 1a gilt das auch für Betriebe mit 10 ha Dauergrünland oder weniger.

Was ist bei der Ökoregelung (ÖR) 1d Altgrasstreifen oder Altgrasflächen (Dauergrünland) wichtig?

  • Einführung der sogenannten Ein-Hektar-Regelung.
  • Ab 2025 sind Altgrasflächen bis 0,3 Hektar begünstigungsfähig sein, auch wenn sie mehr als 20 Prozent einer förderfähigen Dauergrünlandfläche bedecken. 
  • Für die Altgrasflächen unter ÖR 1d gilt das ganze Jahr ein Mulchverbot.
  • Eine Beweidung oder Schnittnutzung ist nach dem 1. September möglich. 

Beispielrechnung für die Ein-Hektar-Regelung

Betrieb mit 12 ha förderfähigem Dauergrünland

  • Derzeitige Regelung: Betrieb erhält die Prämie für max. 6 Prozent (0,72ha).
  • Künftige Regelung: Betrieb erhält die Prämie für bis zu 1ha (= 8.33 %).

Rechenbeispiel 0,72 ha (6 %):

  • derzeit:            0,12ha*900€ + 0,24ha*400€ + 0,36*200€ = 276€
  • künftig:           0,72ha*900€ = 648€

Rechenbeispiel für 1 ha:

  • derzeit: Prämie bis maximal 6% = 0,72ha = 276 Euro
  • künftig: 1ha*900€ = 900€