Özdemir für Aussetzen der Fruchtwechsel-Regelung in 2023
Heidl: Bundesagrarminister greift Anliegen des Bauernverbandes auf
Faktisch bittet Bundesminister Özdemir Brüssel darum, diese einschränkende Regelung der zum Jahreswechsel anstehenden Agrarreform im Jahr 2023 auszusetzen. "Damit greift Özdemir ein Anliegen auf, das der Bauernverband in den letzten Wochen angesichts der erheblichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf die Agrar- und vor allem Getreidemärkte an die Politik gerichtet hatte", erklärt Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.
Im Rahmen der sogenannten Konditionalität sieht die EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vor, dass die Landwirte der EU-Staaten Regelungen zum Fruchtwechsel auf Ackerland zu beachten haben. Die EU-Kommission legt dies bisher so aus, dass zum Beispiel der Anbau von Winterweizen in 2022 und Winterweizen in 2023 auf der selben Fläche ausgeschlossen wäre. "Es ist ausdrücklich zu befürworten, dass Bundesminister Özdemir sich für eine Sonderregelung im Sinne der Ernährungssicherung einsetzt. Angesichts der Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine auf die Versorgung mit Nahrungsmittel gerade in ärmeren Entwicklungsländern muss die Initiative in Brüssel Erfolg haben", erläutert Heidl.