Unwetterschäden
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Soforthilfe „Landwirtschaft“ Hochwasser 2024: Antragsfrist 30.9.2024!

Betroffene Betriebe müssen Antrag beim Landwirtschaftsamt einreichen

05.09.2024 | Unmittelbar nach dem Hochwasser hatte der Bayerische Bauernverband am 3. Juni die Bayerische Staatsregierung um Soforthilfen für die von erheblichen Schäden betroffenen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe per Schreiben gebeten.

Schadensmeldungen jetzt – sofern noch nicht geschehen – beim Amt abgeben!

Das bayerische Kabinett hat am 4. Juni umfassende Soforthilfen für alle vom Hochwasser Geschädigten beschlossen. Der Bauernverband hat sich direkt danach für die Unterstützungsmaßnahmen der Staatsregierung ausdrücklich bedankt und bei der Soforthilfe „Landwirtschaft“ aber gebeten, Ausgleichszahlungen für besonders hart betroffene Betriebe auch über 50.000 Euro zu ermöglichen.

Als Unterlage dazu dienen die Vorlagen „Schadensmeldung“ und „Nutzungsübersicht“, die auch vereinfacht ausgefüllt mit den zuvor angeführten Angaben von den Landwirtschaftsämtern angenommen werden, was das Ministerium so angewiesen hat. Die Vorlagen stehen auch auf der Internetseite des Ministeriums unter „Hochwasser 2024“ zur Verfügung. 

Die Bayerische Staatsregierung hat das Landwirtschaftsministerium im Nachgang zur letztwöchigen Kabinettssitzung und der Diskussionen zum Riedstrom gebeten, bis Ende August einen klareren Überblick zu schaffen unter anderem über:

  • Zahl der geschädigten Betriebe 
  • Zahl und Art der Landwirtschaftsflächen mit welchem Schadensgrad
  • in etwa die Höhe des Gesamtschadensvolumens.

Antragsfrist bis 30. September 2024: Ausgleichszahlungen zu Hochwasserschäden „Landwirtschaft“

Nach der Schadensmeldung ist dann anschließend bis spätestens zum 30. September 2024 der Antrag per Antragsformular beim Landwirtschaftsamt einzureichen.

Der Antrag besteht grundsätzlich aus folgenden Bestandteilen: 

  • Antrags-Mantelbogen 
  • Schadensmeldung
  • Nutzungsübersicht 
  • Schätzprotokoll
  • Rechnungen etc.


Einige Bestandteile wie z. B. das Schätzprotokoll können wahrscheinlich bei einigen Betrieben erst nach dem 30. September 2024 vorliegen. Trotzdem ist die rechtzeitige Antragsstellung wichtig, um keine Fristen zu versäumen. Fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden.