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Sonder-Amtschefkonferenz: Landwirte brauchen Klarheit und Flexibilität

DBV und BBV bekräftigen Forderungen zur GAP ab 2023

30.06.2022 | Ende Februar 2022 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit zwei monatiger Verspätung den deutschen Umsetzungsplan zur EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Brüssel eingereicht: GAP-Strategieplan.

Die Beratungen zur Klärung von Fragen der EU-Kommission verzögern sich somit ebenso. DBV und BBV bekräftigen seit Monaten, dass die Bauern zur Ernte 2022 Klarheit brauchen, was für die Anbauplanung für 2023 gilt. Nun findet am 6. bzw. 7. Juli eine Sonderbesprechung der Amtschef der Agrarministerien von Bund und Ländern zur GAP ab 2023 statt. Hierzu bekräftigen DBV und BBV aktuelle Forderungen für Flexibilisierungen und Klarheit.

Die Amtschefs der Agrarministerien von Bund und Ländern besprechen sich am 6. bzw. 7. Juli bei einer Sonderrunde. Es geht um die deutschen Umsetzungspläne zur EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023, wo nun intensive Beratungen zum so genannten GAP-Strategieplan Deutschlands mit der EU-Kommission anstehen. Im Vorfeld des Sondertreffens der Amtschefs (ACK) appellierten DBV und BBV ans Bundeslandwirtschaftsministerium und alle Länderagrarministerien, jetzt Klarheit für die Landwirte zu deren Anbauplanungen fürs kommende Jahr zu schaffen und auch in Brüssel erforderliche Flexibilisierungen bei der ab 2023 vorgesehenen Pflichtbrache und dem Fruchtwechsel auf den Weg zu bringen.

Das Forderungspapier von Deutschem Bauernverband und den 18 Landesbauernverbänden, das aktuell an alle ACK-Teilnehmer gesandt wurde, umfasst zum Beispiel für 2023 die Aussetzung der vier Prozent Pflichtbrache (GLÖZ 8) und des Fruchtwechsels (GLÖZ 7), was jetzt im Juli in Brüssel entschieden werden muss. Zudem verlangt der Bauernverband auf nationaler Ebene praxistaugliche Ausnahmen bei der Mindestbodenbedeckung, eine Streichung der Selbstbegrünungspflicht bei verpflichtenden Stilllegungsflächen, eine praxistaugliche Synchronisierung der vielfältigen Regelungen bei Gewässerrandstreifen sowie eine Flexibilisierung für ackerbaulich etablierte und ökologisch unbedenkliche Fruchtfolgen wie z.B. Weizen auf Weizen, Braugerste auf Braugerste, Roggen auf Roggen.

Das komplette, dreiseitige Anliegenpapier zur Besprechung der Amtschefs finden Sie hier: