Türme mit Geldmünzen
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Umsatzsteuerpauschalisierung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Positionen des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

28.03.2019 | Bewährte Vereinfachung für bäuerliche Familienbetriebe ist gerechtfertigt und muss weiterhin verteidigt werden!

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat sich heute erneut mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) befasst.
Bereits im letzten Jahr hatte die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, seine Vorschriften in Bezug auf die Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Nachdem die Bundesregierung daraufhin die deutsche Regelung in allen angegriffenen Punkten verteidigt hatte, hat die EU-Kommission Ende Januar 2019 eine Stellungnahme an Deutschland gerichtet, in der sie die Argumente der Bundesregierung zurückweist. Kommt die Bundesregierung den Forderungen der EU-Kommission nicht nach, kann diese den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen.

Die EU-Kommission meint weiterhin, dass die Pauschalregelung nicht für alle landwirtschaftlichen Erzeuger standardmäßig zulässig sei und dass die Umsatzsteuerpauschale von zurzeit 10,7 Prozent für landwirtschaftliche Umsätze zu einer strukturellen Überkompensierung führe.

Dem widerspricht der Berufsstand in der Sache vehement. Denn entgegen der Ansicht der EU-Kommission ist der umfassende Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung auch weiter zwingend erforderlich. Anders als der gewerbliche Bereich wird die Land- und Forstwirtschaft sehr stark durch die von der Jahreszeit abhängige Produktion, durch die Witterung sowie durch volatile Agrarmärkte beeinflusst. Bei der Ertragsteuer wird dies in gewisser Weise durch das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr berücksichtigt. Dies hat aber auch zur Konsequenz, dass die Anwendung der Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer, die auf das Kalenderjahr abstellt, zu einem unvertretbaren zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Betriebe führen würde.

Auch die Kritik an der Höhe der Vorsteuerpauschale von 10,7 Prozent ist nicht nachzuvollziehen. Denn das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium schon mehrfach dargelegt, dass diese angesichts der Vorsteuerbelastung der Betriebe auch weiterhin gerechtfertigt ist.

Die Umsatzsteuerpauschalierung als steuerliche Vereinfachung hat gerade für die bayerischen Familienbetriebe der Land- und Forstwirtschaft mit ihren kleineren Betriebsstrukturen eine große Bedeutung. Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich weiterhin für den Erhalt der Pauschalregelung, so wie sie sich seit vielen Jahren als wirksame Vereinfachung und bürokratische Entlastung im Steuerrecht bewährt hat, gegenüber der EU-Kommission einzusetzen.

 

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