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Vereinfachungen und Neuerungen bei GLÖZ und Ökoregelungen
Das sind die Änderungen zum Antragsjahr 2025
16.01.2025 | Ab 24. März startet die Mehrfachantragstellung für das Jahr 2025. In diesem Zusammenhang gelten dann bei den GLÖZ-Kriterien und bei den Ökoregelungen gewisse Vereinfachungen.
Das Wichtigste im Überblick
- Langjährige Forderungen des Bauernverbandes für Erleichterungen und mehr Praxistauglichkeit hat die Politik aufgegriffen
- Seit Kurzem sind die rechtlichen Änderungen zur Umsetzung von GLÖZ-Kriterien und von Ökoregelungen (ÖR) ab 2025 in Kraft getreten.
- Hervorzuheben ist die Streichung der Pflichtbrache auf vier Prozent der Ackerfläche für die komplette Förderperiode.
- Der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ist nun etwas flexibler.
- Die Bodenbedeckung (GLÖZ 6) endet nun grundsätzlich zum Ende des Antragsjahres und für die Umsetzung der verschiedenen Formen der Bodenbedeckung fällt der Termin 15.11. weg.
- Bei einzelnen Ökoregelungen (ÖR) gibt es Nachjustierungen im Sinne der Betriebe.
- Neu ab 2025 ist die Soziale Konditionalität.
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