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Versammlungen und Veranstaltungen
Leitfaden des Bayerischen Bauernverbandes
27.03.2024 | Um aktuell und in Zukunft gegenüber Dritten, aber auch intern die Vorgehensweise, die Position und Haltung des Bayerischen Bauernverbandes im Zusammenhang mit Versammlungen und Veranstaltungen einheitlich und klar darlegen zu können, hat die Präsidentenkonferenz am 27. Februar 2024 einen Leitfaden vereinbart.
Schon vor Beginn der Aktionen des Bayerischen Bauernverbandes seit Anfang des Jahres 2024, hat Präsident Felßner am 5. Januar 2024 gemeinsam mit Staatsminister Joachim Herrmann in einer Pressekonferenz die Eckpunkte für diese Aktionen definiert: Es dürfen nur angemeldete Aktionen stattfinden und diese müssen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Dieser Leitfaden (siehe Anhang dieser KO/KB-Info) dient als Orientierung für Ehrenamt, Hauptamt und Mitglieder.