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Was gilt bei den ÖVF-Brachen und ÖVF-Zwischenfrüchten/-Untersaaten?
Hinweise für Mitglieder
21.04.2022 | Die Freigabe der ÖVF-Brachflächen gilt ab 1. Juli 2022. Die dann futterbaulich genutzten Brachflächen gelten dann im Rahmen der Greening-Vorgaben weiterhin als ÖVF, jedoch hinsichtlich der Anbaudiversifizierung dann als Flächen mit Gras bzw. Grünfutterpflanzen.
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