In vielen Regionen Bayerns prägen Bauernhöfe im Nebenerwerb die Landschaft
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Zukünftige EU-Agrarpolitik (GAP): Grundsätzliche Positionen des Bauernverbandes

BBV-Diskussionspapier und anderweitige Positionierungen

27.02.2025 | Bereits im Juni 2024 hatten sich die ehrenamtlichen Mitglieder des agrarpolitischen Landesfachausschusses im Bayerischen Bauernverband mit den Erfahrungen zur bisherigen Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) – einschließlich der bayerischen Programme – und, darauf aufbauend, mit Anliegen zur künftigen GAP befasst. In der Präsidentenkonferenz wurden die Empfehlungen aus diesem Meinungsbildungsprozess im Ausschuss einen Monat später offen diskutiert und in ein Diskussionspapier mit aktuellen, grundsätzlichen Positionen überführt. Daneben haben sich in den letzten Monaten auch verschiedene Agrarminister anderer EU-Staaten oder Ende November die Agrarminister/innen der unionsgeführten Länderressorts in dieser Frage positioniert.

Was ist wichtig?

  • Übergeordnete Bedeutung haben die Beratungen zum künftigen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2035, die 2025 im Mittelpunkt stehen.
  • Die Diskussion zu grundsätzlichen Punkten der Gestaltung der künftigen GAP läuft nebenher. 
  • Der Bayerische Bauernverband bringt sich dementsprechend mit grundsätzlichen Positionen bereits seit längerem ein.
  • Als Bauernverband ist es wichtig, sich mit den verschiedensten Haltungen und Modellüberlegungen offen zu befassen, denn nur so sind erste Einordnungen zur Wir-kung für die bayerische Landwirtschaft möglich.
  • Von zentraler Bedeutung: Letztlich werden die am Ende für 2028 bis 2035 beschlossenen EU-Mittel den Gestaltungsrahmen der künftigen GAP bestimmen.

Modellvorschlag Bayerischer Bauernverband: Modulbaukasten

Die Landwirtschaft in Bayern und in der EU leistet als systemrelevante Wirtschaftsbranche folgende Beiträge für die Gesellschaft: zur Versorgungssicherheit, zur Dekarbonisierung im Sinne der Bioökonomie, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zum kooperativen Klima-, Umwelt-, Wasser- und Naturschutz. Allein zur Stärkung der Versorgungsicherheit durch die Landwirtschaft plädiert der Bayerische Bauernverband für mindestens 20 Prozent mehr GAP-Mittel.

Für die künftige Grundgestaltung der GAP setzt der Bayerische Bauernverband auf ein einfach strukturiertes und nachvollziehbares GAP-Modell, das in seiner Architektur auf Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – ausgerichtet ist:

© BBV architektur-modell_der_gap_ab_2028_modul-baukasten

Für die künftige GAP sind dem Bayerischen Bauernverband insbesondere wichtig:

  • Schwerpunktausrichtung auf familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Bioökonomie und Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaften,
  • Standortpolitik pro Nutztierhaltung, 
  • praxistaugliche und ausgewogene Berücksichtigung vor allem von bereits bewährten, kooperativen Wegen bei Klima-, Umwelt-, Wasser- und Naturschutz und des Ökolandbaus, und
  • Beiträge für vitale ländliche Räume über ländliche Entwicklung und eine zukunftsfähige Agrarstruktur.

Das vollständige Diskussionspapier des BBV zur EU-Agrarpolitik ab 2028 finden Sie hier: Positionen des Bayerischen Bauernverbands
 

Grundsätzliche Positionen von Agrarministern einzelner EU-Nachbarstaaten

Im September haben sich anlässlich der ungarischen Ratspräsidentschaft einige Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten in Ungarn getroffen und über die GAP ab 2028 diskutiert. Medienberichte gaben die Haltungen einzelner Minister wie folgt wieder:

Ungarn - Minister Nagy

  • Direktzahlungen sind ein wichtiger Bestandteil.
  • Die GAP ist in der letzten Reformrunde zu bürokratisch ausgefallen: explizit nationale Strategiepläne. 
  • Wichtig ist, Landwirte wieder ins „Zentrum der EU-Agrarpolitik“ zu stellen.

Polen - Staatssekretär Krajewski

  • Die Flächenbeihilfen müssen zur Einkommensstabilisierung bleiben; Polen hält nichts von einem Auslaufen der Flächenbeihilfen nach 2027. 
  • Zur Einkommensstabilisierung sind die Direktbeihilfen beizubehalten. 
  • In der Zweiten Säule muss die Investitionsförderung fortgesetzt werden, die die Wettbewerbskraft der Landwirtschaft stärkt.

Österreich - Landwirtschaftsminister Totschnig 

  • Direktzahlungen müssen ein wichtiger Bestandteil der GAP bleiben. 
  • Österreich fordert wirksamere Instrumente mit mehr Anreizen statt Verboten.

Finnland - Staatssekretär Pesonen  

  •  Das aktuelle Umsetzungsmodell der jüngsten GAP-Reform funktioniert gut. 
  • Es ist nicht erforderlich, das Rad ständig neu zu erfinden. Er plädiert daher dafür, dieses System in den Grundzügen auch in der nächsten Reformrunde beizubehalten. 
  • Nachholbedarf gebe es bei der Erstellung der strategischen Pläne. Hier seien die Vorgaben oftmals zu komplex. 

GAP ab 2028 – Positionspapier der unionsgeführten Agrarressorts der Länder

Ende November 2024 haben sich die Agrarminister/innen der unionsgeführten Agrarressorts der Bundesländer - darunter zum Beispiel:  Michaela Kaniber (Bayern), Peter Hauk (Baden-Württemberg), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt), Silke Gorißen (NRW), Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) - in Brüssel mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen über ihre grundsätzlichen Positionen ausgetauscht.

Als zentrale Anliegen der Unionsagrarminister/innen sind vor allem folgende Punkte aus einem 22-Punkte-Papier zu sehen:

  • Das Bekenntnis zur 2-Säulen-Struktur der GAP mit Direktzahlungen (1. Säule) und der 2. Säule, die die Mitgliedstaaten dann kofinanzieren, wird deutlich hervorgehoben.
  • Bei den Direktzahlungen (1. Säule) soll es weiterhin eine Basisprämie für Leistungen der Landwirtschaft geben.
  • Am Grundsatz der Konditionalität soll festgehalten, die GLÖZ-Regelungen aber müssen reduziert und vereinfacht werden.
  • Es ist eine Balance zwischen verlässlicher Einkommenssicherung sowie berechtigten Erfordernissen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes sicherzustellen.
  • Die freiwilligen, kooperativen Agrarumwelt- und Klimaleistungen sollen über die 2. Säule umgesetzt werden, in der künftig auch die Ökoregelungen mit entsprechenden Mitteln integriert werden sollen.

In dem Papier der unionsgeführten Agrarressorts der Länder finden sich außerdem weder Punkte aus dem Ergebnispapier der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) vom Dezember 2024 noch eine Bezugnahme auf die ZKL. Dieser Umstand ist sachlich nüchtern zu betrachten und spricht dafür, dass sich die unionsgeführten Agrarressorts der Länder mit den ZKL-Ergebnissen zur künftigen GAP nicht identitiv.