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Zukunftsvertrag: Wie ist der aktuelle Stand?

Schrittweise werden die Potenziale für Maßnahmen und zusätzliche Mittel genutzt

27.02.2025 | Der Zukunftsvertrag für Landwirtschaft in Bayern, den die Bayerische Staatsregierung mit dem Bayerischen Bauernverband im September 2023 geschlossen hat, trägt Früchte: Die Umsetzung von Maßnahmen wird schrittweise vorangebracht und das zusätzlich zur Verfügung stehende Geld sukzessive eingesetzt. Zum Beispiel konnten bei der KULAP-Antragstellung 2025 alle Betriebe mit Dauergrünland die Maßnahme K 24 „Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz“ beantragen, so dass bei einer Beantragung von rund einem Drittel der bayerischen Grünlandflächen auch die vorgesehenen 20 Mio. Euro/Jahr abgerufen werden. Die Folgearbeiten stehen über längere Zeit an, um Umsetzungen auf den Weg zu bringen.

Umsetzung Zukunftsvertrag: GülleApp und zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Breitverteiltechnik

BBV-Präsident Günther Felßner hatte im Zukunftsvertrag erreicht, dass es Versuche zu zusätzlichen Ausbringungsmöglichkeiten für die Breitverteiltechnik im Sinne emissionsbezogener, vergleichbarer Verfahren zur streifenförmigen Ausbringtechnik gibt. Zudem hat der Präsident dort erreicht, dass über die so ermittelten Erkenntnisse eine Gülle-App eingeführt wird, die für die Landwirte über Möglichkeiten für den Einsatz von Breitverteilertechnik auf ihren Flächen informiert.

Auf Grundlage der bisherigen Forschungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt, wenn bei der Ausbringung ein TS-Gehalt bis zu 4,6 Prozent gegeben ist. Durch die neue emissionsarme Breitverteilung haben Betriebe die Möglichkeit, ganzjährig den Breitverteiler bei der Ausbringung von verdünnter Rindergülle auf Grünland und nun sogar auch auf bestelltem Ackerland einzusetzen – ganz ohne zusätzliche Bürokratie. Das gibt den Landwirten, die von der Regelung für verdünnte Rindergülle profitieren, eine gute und praktikable Option zum Einsatz des Breitverteilers auf Äckern und Wiesen. Zudem wird weiter an verschiedensten Ansatzpunkten geforscht, um in der bayerischen Landwirtschaft betrieblichen Wirtschaftsdünger effizient zu nutzen.

Seit September 2024 ist die GülleApp verfügbar, die jedem Landwirtschaftsbetrieb seine sowohl bestehenden Befreiungsmöglichkeiten (z. B. kleine Betriebe, Flächen mit bestimmten Agrarumweltmaßnahmen) als auch durch die Eingabe des TS-Gehaltes aufzeigt, ob breitflächige Ausbringung weiterhin gesamtbetrieblich oder eventuell auf bestimmten Flächen möglich bleibt.

Weitere Beispiele zur Umsetzung des Zukunftsvertrags

Die Umsetzung des Zukunftsvertrags läuft. Schritt für Schritt werden einzelne Maßnahmen auf den Weg gebracht, denn von Beginn an war klar, dass mit der Unterzeichnung für das Ausrollen noch viel Zeit und Aufwand anstehen.

Ein paar Beispiele für das, was noch auf dem Weg ist oder bereits läuft – neben GülleApp und zusätzlicher Ausbringmöglichkeit für Breitverteiltechnik, worüber auch in den zurück-liegenden Monaten bei Verbandsveranstaltungen wie z. B. Bezirksversammlungen oder bei der Frühjahrstagung von Kreisbäuerinnen und Kreisobmännern gelegentlich schon zum Sachstand berichtet wurde:

  • Von die im Zukunftsvertrag vorgesehenen zusätzlichen KULAP-Maßnahmen konnte nun mit der KULAP-Antragstellung 2025 beantragt werden:
    => Unterstützung von Dauergrünland bei Verzicht auf Einzelpflanzenbekämpfung. K 24 kann bei der KULAP-Antragstellung 2025 beantragt werden. Wenn die Betriebe in Bayern rund 1/3 des bayerischen Grünlands hierfür beantragen, werden die vorgesehenen 20 Mio. Euro/Jahr auch beansprucht.

    Ab 2026 will das Ministerium zudem diese im Zukunftsvertrag vorgesehenen Maßnahmen anbieten:
    => Einsatz von Präzisionslandwirtschaft beim Pflanzenschutz
    =>  Einsatz von Präzisionslandwirtschaft beim Düngen.
    Bei den Maßnahmen mit Präzisionslandwirtschaft wäre geplant, die Konzeption an die frühere KULAP-Maßnahme „Einsatz von emissionsarmer Gülleausbringtechnik“ anzulehnen.
     
  • Für mehr bzw. weitere praxisorientierte Beratungsleistungen gegenüber Tier-haltungsbetrieben stehen LKV, TGD und Fleischprüfring mit dem Ministerium im Austausch, um die dafür vorgesehenen Mittel von bis zu 5 Mio. Euro/Jahr zum Nutzen der Landwirte zu erhalten.    
    Die Selbsthilfeeinrichtungen müssen hier Projekte für ihre Beratungs- und Betreuungstätigkeit gegenüber Landwirtschaftsbetrieben vorsehen, die für das Ministerium als neue und/oder innovative Ansätze auf dieses Ziel hin ausgerichtet sind. Hier ist nicht der Bayerische Bauernverband beteiligt, sondern es bedarf des zielorientierten Austausches von LKV, TGD, FÜR usw. mit dem Ministerium.
     
  • Die zugesagte Weiterentwicklung der Veterinärverwaltung für einen noch effizienteren Verwaltungsvollzug sowie die weitere Bündelung von Expertise im Bereich Landwirtschaft bei der Veterinärverwaltung wird umgesetzt. Hier haben sich das Landwirtschaftsministerium und das bayerische Umweltministerium nach Monaten der Beratung verständigt.
     
  • Erhalt von Landwirtschaftsflächen: Mit diesem Ziel sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft verbindlich eingeführt worden. Das haben nun die regionalen Planungsverbände umzusetzen.
     
  • Die Beratungen über die Weiterentwicklung der bayerischen Kompensationsverordnung hat das bayerische Umweltministerium für 2025 vorgesehen. Das Umweltministerium will hier eine Evaluierung in den kommenden Monaten umsetzen. Dies ist der Ansatzpunkt, um in Richtung Vorrang von Ökokonten/-punkten und produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK), vor allem auch auf wechselnden Flächen, voranzukommen.
     
  • Vollzugs des Grundstückverkehrsgesetzes: Im Sinne der weiteren Verbesserung laufen kontinuierlich Gespräche zwischen den zuständigen Fachleuten des Ministeriums und des Bauernverbandes.
     
  • In den kommenden zwei Jahren (bis 2026) werden die ersten zehn zusätzlichen Stellen zur Stärkung der Beratung von Tierhaltungsbetrieben in der Landwirtschaftsverwaltung geschaffen.
     
  • Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL): Bei der dort möglichen Förderung von Maßnahmen für mehr Tierwohl ist die Anhebung des förderfähigen Investitionsvolumens auf bis zu 250.000 Euro je Vorhaben auf dem Weg.
     
  • Ergänzend zu den bisherigen Fördermaßnahmen beim bayerischen Tierwohlprogramm (BayProTier) sieht das Ministerium den schrittweisen Ausbau vor. Für das kommende Jahr sollen im Bereich der Rindfleischerzeugung Erweiterungen kommen.  
     
  • Für mehr bzw. weitere praxisorientierte Beratungsleistungen gegenüber Ackerbaubetrieben steht das LKP mit dem Ministerium im Austausch, um die da-für vorgesehenen Mittel zum Nutzen der Landwirte zu erhalten.
     
  • Für mehr Resilienz im Ackerbau wird aktuell ein gefördertes Projekt seitens des Ministeriums auf den Weg gebracht, um angesichts der sich verändernden klimatischen Bedingungen und steigenden produktionstechnischen Anforderungen Hilfestellungen für die Praktiker zu erreichen, was Pflanzenschutzmitteleinsatz, Weiterentwicklung der Pflanzenbausysteme und Entwicklung von alternativen Pflanzenschutzstrategien sowie einen ertragsstabilen Pflanzenbau anbelangt. Hierbei sollen Demonstrationsbetriebe (Living Labs) auf landwirtschaftlichen Praxisbetrieben ein-gerichtet werden.
     
  • Für die Vermittlung von mehr Alltagskompetenz in Schulen werden die zusätzlichen Mittel eingesetzt, um die Initiative "Schule fürs Leben" zu verstärken. 
    Das bayerische Landwirtschaftsministerium fördert seit Anfang 2025 über die zusätzlichen Mittel für die Initiative "Schule fürs Leben" die Finanzierung einer Koordinierungsstelle, die bei der Landfrauengruppe im Bayerischen Bauernverband angesiedelt sein wird und für die bereits die Ausschreibung läuft.
     
  • Um die Vermarktungsmöglichkeiten für regionale Erzeugnisse voranzubringen, ermöglicht das bayerische Landwirtschaftsministerium die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Stärkung "Regionalität“.  Seit Ende 2024 besteht hier eine Projektstelle im Fachbereich „Erzeugung und Vermarktung“ im Generalsekretariat.
     
  • Weiterentwicklung des Konzepts „Ernährung in Bayern“ auf wissenschaftlicher Basis und ideologiefrei zur Unterstützung gesundheitsförderlicher, nachhaltiger Ernährungsverhältnisse in der Gemeinschaftsverpflegung sowie im privaten Umfeld: Viele Forderungen der Landfrauen im BBV wurden dort aufgenommen. BBV-Projekte /BBV-Landfrauen-Projekte sind in der Rubrik Projekte der kooperierenden Partner prominent als Praxisbeispiele platziert.
     
  • Umsetzung eines wirksamen Managements für Wildtierarten: Der gemeinsame Einsatz von Bayerischer Staatsregierung und Bayerischem Bauernverband hat mit dazu beigetragen, dass die EU sich nun für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes bei der Berner Konvention einsetzt.
     
  • Energieautarke Landwirtschaftsbetriebe: Bei diesem Ansatzpunkt können Vor-haben von einzelnen Landwirtschaftsbetrieben als individuelle Pilotprojekte finanzielle Unterstützung erhalten. Es werden dazu von den Landwirtschaftsbetrieben konkrete Konzepte und Vorhabenpläne gebraucht, so dass das Landwirtschaftsministerium dann einzelfallbezogen prüft, ob und welche Pilotprojektförderung möglich ist. Bisher haben sich zwei Landwirtschaftsbetriebe mit besonderen Energieprojekten im Sinne von mehr Autarkie mit konkreten Konzepten hier gemeldet und diese Betriebe stehen mit den zuständigen Fachleuten des Ministeriums im Austausch.
     
  • Stärkung von Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung in der Milch- und Fleischwirtschaft sowie Modernisierung und Stärkung von kleinen und mittleren Schlacht- und Molkereibetrieben auch zur Nahversorgung und Direktvermarktung: Bei diesem Ansatzpunkt können sowohl einzelne Vorhaben als auch individuelle Pilotprojekte finanzielle Unterstützung erhalten. Es werden dazu von Initiatoren vor Ort konkrete Konzepte und Vorhabenpläne gebraucht, so dass das Landwirtschaftsministerium dann einzelfallbezogen prüft, ob und welche Pilotprojektförderung möglich ist. Aktuell gibt es hier ein Vorhaben, bei dem ein Investitionsprojekt des Milchwirtschaftlichen Vereins Franken e.V. finanziell unterstützt werden soll.
     
  • Gemeinschaftliche Vernetzung von Biogaserzeugungsbetrieben für die Einspeisung von Biogas in die bestehenden Gas-Versorgungsnetze: Bei diesem Ansatzpunkt können ebenso einzelne Vorhaben als auch individuelle Pilotprojekte finanzielle Unterstützung erfahren. Auch hier werden braucht es konkrete Konzepte und Vorhabenpläne von Initiatoren vor Ort, so dass das Landwirtschaftsministerium dann einzelfallbezogen prüft, ob und welche Pilotprojektförderung möglich ist. Bis-her liegen noch keine Vorhabenpläne vor.

Um die verschiedenen Ansatzpunkte im Zukunftsvertrag kümmern sich konkrete Fachleute im Generalsekretariat des Bayerischen Bauernverbandes, die dazu auch näher Auskunft geben können, was gerade Sache ist. Diese Zusammenstellung steht den Kreisobmännern und Kreisbäuerinnen exklusiv im geschlossenen Bereich auf der BBV-Homepage zur Verfügung.

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