© stgrafix - fotolia.com
Änderungen bei der Maut ab 01. Juli 2024
Bisherige Ausnahmeregelungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind davon nicht betroffen
27.06.2024 | Am 20. Oktober 2023 hat der Bundestag eine Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) beschlossen. Die Änderungen treten nun mit Wirkung zum 01. Juli 2024 in Kraft. Die in der Landwirtschaft übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen bleibt weiterhin mautfrei. Das gilt auch für die damit unmittelbar verbundenen Leerfahrten durch Landwirte.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.