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Änderungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung
Pauschalierung für Großteil der Betriebe weiter möglich
05.01.2021 | Das Jahressteuergesetz 2020 sieht unter anderem auch Änderungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung vor. So wird ab 2022 eine Umsatzgrenze von 600.000 Euro bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmers eingeführt, um den Anwendungsbereich einzuschränken.
Die pauschalen Steuersätze bleiben unverändert, sollen aber künftig jährlich überprüft werden. Das ist Voraussetzung, damit das Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission eingestellt wird.
Die Einschränkungen sind für manchen Betroffenen schmerzlich, doch für den Großteil der bayerischen Betriebe bleibt die Pauschalierung weiter möglich. Befürchtet wurde der komplette Wegfall der Regelung. Zugleich bestehen nun gute Chancen, dass das beihilferechtliche Verfahren eingestellt wird, das zu hohen Rückforderungen führen könnte – gerade bei Veredlungsbetrieben.
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