Bauern können von Steuerglättung profitieren
Erfolg: Steuerliche Tarifermäßigung für landwirtschaftliche Betriebe erreicht
Die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte in den jeweiligen Zeiträumen werden zur Reduzierung der Steuerprogression über drei Jahre gleichmäßig verteilt. Im jeweils letzten Jahr eines solchen Zeitraums kann dann der Antrag auf Tarifermäßigung gestellt werden.
Ursprünglich als Zwangsglättung konzipiert, die auch zu Steuernachzahlungen hätte führen können, wurde das Verfahren nach Rücksprache mit der EU-Kommission auf ein Beihilfeverfahren umgestellt. Für die Betriebe kann es deshalb keine Nachteile in diesem Verfahren geben, sie müssen die Tarifermäßigung allerdings beantragen.
Zur Frage, ob der Antrag auf Tarifermäßigung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Hier geht’s zur BBV Buchstelle.
Die jetzt erreichte Tarifermäßigung ist ein wichtiger Erfolg des Bayerischen Bauernverbandes, kann aber aus Sicht des Verbandes nur ein erster Schritt sein. Das nächste politische Ziel ist es, die Regelung zunächst zu entfristen und sie letztendlich zu einer echten Risikoausgleichsrücklage weiterzuentwickeln.