Mittelfränkische Landwirte klagen erfolgreich gegen Bahn
Bundesverwaltungsgericht erklärt S-Bahntrasse im Knoblauchsland für rechtswidrig
Die Kläger wehrten sich gegen die Heranziehung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zwischen Fürth und Nürnberg für den Neubau der S-Bahnstrecke sowie zusätzlich für Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Mit Urteil vom 9. November 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss – also die umfangreiche Baugenehmigung für die Errichtung einer S-Bahn-Trasse – für rechtswidrig und für nicht vollziehbar erklärt.
Die Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – vertreten durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht Jürgen Kraft aus Ansbach – hatte im Frühjahr 2014 die Klage von 17 Landwirten und Eigentümern betroffener landwirtschaftlicher Grundstücke gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts unterstützt und eingereicht. Auf Antrag des Anwalts war bereits Ende 2014 ein vorläufiger Baustopp gerichtlich angeordnet worden.
Die betroffenen Landwirte, Gemüseanbauer und Grundeigentümer sowie der Bayerische Bauernverband hatten jahrelang gefordert, den vorgesehenen Trassenverlauf quer durch unberührtes Ackerland abzulehnen und stattdessen eine Trassenführung entlang bereits vorhandener Gleise zu wählen. Unterstützt wurden sie dabei auch durch die Stadt Fürth sowie dem BUND Naturschutz, die ihrerseits jeweils Klage eingereicht hatten.
Das vorliegende Urteil könnte nun das endgültige Aus für die geplante Bahntrasse durch das große Gemüseanbaugebiet im Ballungsraum Nürnberg, Fürth und Erlangen bedeuten. Damit haben die dortigen Gemüseerzeuger wieder zusätzliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten mit ihren Betrieben direkt vor den Toren der drei großen Städte – mit einer hohen Verbrauchernachfrage für frische und regional erzeugte Lebensmittel.