Grundsteuerreform in der Diskussion
Kritik und wenige Verbesserungen
Bayern wird sich bei der Grundsteuer A wohl an der Bundesregelung orientieren und nur für die Grundsteuer B – zu der künftig auch der Wohnteil der Land- und Forstwirtschaft gehören soll – eine eigene Regelung treffen. Kritisiert wurde, dass bei der vom Bund geplanten Bewertung der Betriebe, die Ermittlung der Bewertungsfaktoren im Einzelnen oft nicht nachvollzogen werden kann. Außerdem wurde befürchtet, dass es durch die Zuschläge für die Tierhaltung zu Doppelerfassungen kommen könnte.
Eine Verbesserung gegenüber den Vorentwürfen stellt der vom Berufsstand geforderte Verzicht auf eine generelle eigene Bewertung der Wirtschaftsgebäude dar. Unverständlich ist aber, warum der Bund die Vorschrift zu Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz) ohne Begründung streichen möchte. Denn dies ist für die Reform der Grundsteuer nicht nötig und angesichts der Folgen für die Betriebe, denen die Gewerblichkeit droht, auch nicht akzeptabel.
Bei der Grundsteuer B dürfte das von Bayern favorisierte wertunabhängige Modell vom bürokratischen Aufwand deutlich einfacher sein. Aber auch bei diesem gibt es offene Fragen, so zum Beispiel die Bewertung von älteren Wohnhäusern, die eine jetzt nicht mehr benötigte übergroße Fläche aufweisen.
Einig war man sich, dass die geforderte Aufkommensneutralität nicht allein auf Bundes- und Landesebene erreicht werden kann. Denn die Steuerbelastung wird über die Hebesätze der Gemeinden bestimmt. Auch deshalb sei es wichtig, dass sich viele bäuerliche Kandidatinnen und Kandidaten bei der Kommunalwahl engagieren.