Zuschuss zur Alterssicherung
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Höhere Zuschüsse zur soziale Absicherung

Einsatz des Bauernverbandes: Entlastungen erreicht

24.11.2020 | Ab kommendem Jahr werden deutlich mehr Landwirte einen Zuschuss zur Alterssicherung bekommen. Dies hat der Bundestag gestern beschlossen. Der Bayerische Bauernverband hatte sich in der Diskussion um die Einführung der Grundrente für eine entsprechende Berücksichtigung der Landwirte stark gemacht.

Aufgrund der unterschiedlichen Beitragssystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte ist eine identische Einführung der Grundrente nicht möglich. Allerdings müssen auch Landwirte vom Grundgedanken der Grundrente ebenso profitieren wie die gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten. Deshalb hat der Bauernverband unter anderem eine Entlastung der Landwirte beim Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse gefordert.
Diese Forderung wurde von der Bundesregierung aufgegriffen. Am 19. November 2020 hat der Bundestag eine Änderung beim Beitragszuschuss zur Landwirtschaftlichen Alterskasse beschlossen.

Landwirte, die in der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert sind und über geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit einen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag zu beantragen. Bisher konnten Landwirte mit einem Einkommen von jährlich unter 15.500 Euro bzw. 31.000 bei Verheirateten einen Beitragszuschuss erhalten. Diese Einkommensgrenze ist seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach einer starren Einkommenstabelle.

Der Einsatz des Bauernverbandes hat nun dazu geführt, dass zum einen das Einkommen, bis zu dem ein Beitragszuschuss gewährt werden kann, erheblich angehoben wird und zwar auf den Betrag von 23.688 Euro im Jahr 2021. Dieser Wert entspricht 60 % der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße. Um nicht wieder 20 Jahre vergehen zu lassen, bis es zu einer Anpassung der Einkommensgrenzen kommt, wurde nun festgelegt, dass die Einkommensgrenze an die Entwicklung der Bezugsgröße gekoppelt wird, die jährlich neu festgesetzt wird.

Auch wird künftig die Höhe des Zuschusses nicht mehr nach einer starren Einkommenstabelle ermittelt, sondern eine fließende Zuschusshöhe festgelegt. Nach den aktuellen Schätzungen ist davon auszugehen, dass sich die Zahl derjenigen Landwirte, die einen Beitragszuschuss erhalten können, bundesweit um ca. 50 % erhöhen wird.

Nur durch den jahrelangen hartnäckigen Einsatz des Bauernverbandes, konnte nun im Zuge der Grundrenteneinführung auch eine deutliche Entlastung der landwirtschaftlichen Unternehmer mit geringem Einkommen bei der Beitragszahlung zur Landwirtschaftlichen Alterskasse erreicht werden.

 

 

Auch Landwirtschaftliche Krankenversicherung erhält Zuschuss

Unterstützung gibt es auch für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung: Um Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise auszugleichen, erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse im Jahr 2021 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Hierfür hatte sich Bauernpräsident Heidl intensiv die letzten Monate eingesetzt. Nun kann eine Erhöhung des Beitrages zur LKK um durchschnittlich 5,9 % abgefedert werden und die Beiträge im Jahr 2021 können weitgehend stabil gehalten werden.