Hofabgabeverpflichtung ist passé
Renten werden jetzt endgültig bewilligt
Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Davon betroffen sind nicht nur Alters-, sondern auch Erwerbsminderungs- und Witwenrenten. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterführung der Hofabgabeklausel hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Entscheidung sei nicht möglich gewesen.
Der Bayerische Bauernverband begrüßt die gesetzliche Klarstellung, da nunmehr die notwendige Rechtssicherheit für Rentenantragsteller geschaffen wurde. Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unternehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leistungsaufwendungen der sogenannten Altenteiler bereits in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen Euro zu reduzieren. Diese Forderung des Bayerischen Bauernverbandes zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte wurde damit aufgegriffen.
Aber auch weiterhin sollte eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Daher begrüßt der BBV die mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls verabschiedete Entschließung des Bundestages, mit der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksamer Junglandwirteförderung realisiert werden kann. Für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ist dies äußerst wichtig.
Weiterhin fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hier bleibt die Forderung des Berufsstandes bestehen, dass auch die Bundesmittel zur LUV gesetzlich verankert werden müssen. Der Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 abschließend behandeln.
Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Krankenversicherung bedenken
Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, sondern sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente aus der AdL. Da eine Vielzahl von weiteren Modifizierungen – unter anderem auch Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen auf die vorzeitige Altersrente – beschlossen wurde, sollten sich Rentenantragsteller unbedingt rechtzeitig beraten lassen. Die Geschäftsstellen des BBV bieten allen SVLFG- Versicherten in ihrer Eigenschaft als Beratungsstellen der SVLFG kostenfreie Beratungsleistungen an.