Keine Maut für Schnellläufer
Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 27. Juni angekündigt, dass Fahrzeuge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen auch künftig mautfrei bleiben werden – unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Bauernpräsident Heidl dankte dem Bundesverkehrsminister für diese wichtige Entscheidung. Scheuer hatte Heidl am Mittwochvormittag dazu telefonisch informiert.
Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich im Januar 2019 beschlossen werden, auf Kulanzbasis soll die Regelung bereits ab dem 1. Juli gelten. Eine Maut für Schnellläufer wird es damit nicht geben. Dieser Erfolg war möglich dank des intensiven Austausches des Deutschen Bauernverbandes mit dem Bundesverkehrsministerium sowie dank des Einsatzes und Briefen von Bauernpräsident Walter Heidl und BBV-Generalsekretär Georg Wimmer an die bayerischen Ministerinnen Michaela Kaniber und Ilse Aigner sowie den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Heidl hatte sich an Verkehrsminister Scheuer gewandt und gebeten, „dass bis zu einer klarstellenden Gesetzesänderung auf eine Mauterhebung verzichtet wird“. Für dieses Anliegen haben sich Bauernverband, Maschinenring, Verband der Lohnunternehmer und viele Bundestagsabgeordnete der Union eingesetzt.