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Starke Vereinfachung, Details noch zu klären
Entwurf Bayerisches Grundsteuergesetz: Position des Bayerischen Bauernverbandes
27.01.2021 | Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Einheitsbewertung des Grundvermögens als verfassungswidrig eingestuft hatte, wurden auf Bundesebene im Jahr 2019 neue Regeln für die Erhebung der Grundsteuer geschaffen.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Öffnungsklausel für die Länder installiert, die es diesen ermöglicht, davon abweichende gesetzliche Regelungen zu treffen. Bayern macht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von dieser Möglichkeit Gebrauch. Zu vorliegenden Entwurf „Bayerisches Grundsteuergesetz“ hat das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes grundsätzliche Anliegen beraten und beschlossen.
Die ausführliche Position erhalten Sie hier.