Eine Biogasanlage
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Steuerrückerstattung für reine Biokraftstoffe

Ende ist für 31.12.2020 geplant / BBV fordert Verlängerung

24.01.2019 | Die Steuerentlastung für reine Biokraftstoffe in der Landwirtschaft läuft am 31.12.2020 aus. Der BBV fordert eine Fortführung der Steuerentlastung in voller Höhe.

In einem Brief an den Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel vom 12. November 2018 fordern die Präsidenten Hermann Greif und Anton Kreitmair die Fortführung der Steuerentlastung für reine Biokraftstoffe auch über den 31.12.2020 hinaus sicherzustellen. Sie weisen darauf hin, dies Biokraftstoffe ein wichtiger Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz sind. Investitionen in diesen Bereich müssen gesichert werden, besonders weil sie auch von der Politik gefordert und gefördert wurden.

In seinem Antwortschreiben begrüßt Staatssekretär Fuchtel zwar die Verminderung der Treibhausgasemissionen und den Beitrag zum Klimaschutz, auch die Investitionen in diesen Bereich finden seine Anerkennung. Allerdings handele es sich bei der Steuerentlastung um eine Beihilfe, die eine Genehmigung der Europäischen Kommission brauche, welche nur befristet bis zum 31.12.2020 gegeben wurde. Förderungen von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen dürften nach den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) nur noch bis 2020 gewährt werden.

Mit dieser Haltung werden gerade Landwirte im Stich gelassen, die in die Möglichkeit investiert haben, reine Biokraftstoffe, z. B. in Rapsölschleppern, zu verwenden und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.