Umsatzsteuer: Pauschalsatz soll auf 9 % sinken
Bauernverband wird Gesetzgebungsverfahren kritisch verfolgen
Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wurde bei der Umsatzsteuerpauschalierung neben einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro auch ein jährliches Monitoring zur Überprüfung des Pauschalsatzes im Gesetz verankert. Diese Überprüfung führte bereits dazu, dass der Steuersatz ab dem 1. Januar 2022 von 10,7 % auf 9,5 % abgesenkt worden ist. Jetzt liegen die neuen Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vor. Danach ergibt sich auf Basis des Dreijahresdurchschnitts der Jahre 2018 bis 2020 ein Pauschalsatz von 9 %.
Mit einem solchen Ergebnis war in den letzten Wochen auf Basis inoffizieller Informationen schon gerechnet worden. Die Bundesregierung bereitet eine zeitnahe gesetzliche Umsetzung der Absenkung auf 9 % zum 1. Januar 2023 vor. Dies könnte im Rahmen des 8. Verbrauchsteueränderungsgesetzes erfolgen, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Der Berufsstand wird im Gesetzgebungsverfahren u. a. erneut kritisch einbringen, dass die Einschränkung des Anwenderkreises (Umsatzgrenze von 600.000 Euro) bei der Berechnung des Steuersatzes nicht berücksichtigt wurde. Fraglich ist außerdem, ob die vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuersätze im Jahr 2020 korrekt in die Berechnung einbezogen wurde.