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Wann gilt die Befreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge?
Kfz-Steuer: Mit diesen Infos behalten BBV-Mitglieder den Überblick
Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge gibt’s auf Antrag ein grünes Kennzeichen. Doch die damit verbundene Steuerbefreiung gilt nur, wenn sie tatsächlich auch für die genau bestimmten Zwecke eingesetzt werden.
Traktoren, Sonderfahrzeuge, Anhänger hinter Traktoren oder Sonderfahrzeugen und einachsige Pkw-Anhänger können von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden (§ 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz), solange sie ausschließlich für begünstigte Zwecke verwendet werden. Sonderfahrzeuge müssen dabei kraftfahrzeugsteuerrechtlich anerkannt sein.
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