Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Jetzt informieren und Führerschein rechtzeitig umtauschen – Klasse T nicht vergessen
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer noch einen Papierführerschein mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 hat und 1971 oder später geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in den neuen EU-Führerschein im EC-Kartenformat umgetauscht haben.
- Denken Sie hier auch unbedingt an ihre Fahrerlaubnis der Klasse T.
- Nach Ablauf dieser Frist wird der alte Führerschein ungültig. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Die einzuhaltenden Fristen im Einzelnen und weitere Informationen, finden Sie hier:
Wie lange ist Ihr Führerschein noch gültig?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen.
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen, so dass je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr die Umtauschfrist schon früher ablaufen kann. Hier finden Sie die einzuhaltenden Fristen:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?
Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von rund 25 Euro
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.
Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.
Klasse T beantragen
In der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen sollten beim Umtausch die wichtige Führerschein-klasse T nicht vergessen. Dafür verlangen die Führerscheinstellen oftmals eine formlose Bestätigung z. B. vom Arbeitgeber oder vom BBV.