Schweinemast: Meldung nach Kennzeichnungsgesetz erforderlich
Wie's geht, zeigen Online-Veranstaltungen zur Meldung in der Bayerischen Datenbank. Jetzt anmelden!
In Zusammenarbeit mit dem LGL bietet der BBV mehrere Online-Veranstaltungen zum Thema:
Online-Veranstaltungen: Anleitung für die Meldung nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der bayerischen Datenbank
Zielgruppe: Schweinemäster
Inhalt: Sie bekommen erklärt, welche Schweinehalter die Meldung nach Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz abgeben müssen und Sie erfahren, wo Sie Informationen zur Festlegung der einzelnen Haltungsformen finden. Sie werden über weitere Unterstützungsmöglichkeiten (FAQ, Hotline) informiert. Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen zur Meldung nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz direkt an die Referentin zu wenden. In diesem kurzen Online-Vortrag erhalten Sie demonstrative Informationen, wie Sie die Eintragung in der bayerischen Datenbank Schritt für Schritt durchführen.
Aktuelle Termine:
- Dienstag, 4. März 2025, 10:00 Uhr
Anmeldung: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27026900 - Montag, 24. März 2025, 19:00 Uhr
Anmeldung: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27027426 - Dienstag, 15. April 2025, 19:00 Uhr
Anmeldung: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27027427
Vergangene Veranstaltungen:
- Dienstag, 12. November 2024, 19:00 Uhr
- Dienstag, 15. Oktober 2024, 10:00 Uhr
- Dienstag, 28. Januar 2025, 19:00 Uhr
- Dienstag, 4. Februar 2025, 19:00 Uhr
Hintergründe zur Tierhaltungskennzeichnung
Jeder Schweinemäster muss melden - auch Mäster mit Schweinehaltung auf gesetzlichem Standard („Stall“). Für diese ist die Meldung schnell erledigt: es muss kein Nachweis eines Audits hochgeladen werden. Schweinemäster der Stufen „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ verwenden als Nachweis die bereits vorliegenden Zertifizierungen.
Die bayerische Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes durch das StMUV ist in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem BBV, dem StMELF, der QAL und dem LGL erfolgt. So ist es gelungen, ein Gesetz, das wir alle in dieser Form nicht wollten, wenigstens möglichst praxisnah, unbürokratisch und mit kostengünstigen Optionen umzusetzen. Nicht selbstverständlich: Die Meldung und Zuteilung einer Kennnummer ist für bayerische Schweinehalter kostenfrei.
Eine Beschreibung der Kriterien der verschiedenen Haltungsformen, die das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorsieht, finden Sie auf der Seite www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de. Manche Frage lässt sich ggf. anhand des Frage-Antwort-Katalog beantworten; zusätzlich finden Sie Unterstützung bei der extra eingerichteten Hotline am LGL - siehe ebenfalls www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de.
Die wichtigsten Fragen in Kürze erklärt finden Sie hier: