Schwein
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Schweinemast: Meldung nach Kennzeichnungsgesetz erforderlich

Bayerische Datenbank zur Tierhaltungskennzeichnung nun einsatzbereit – alle Infos

02.10.2024 | In Kürze werden die Abnehmer von Schlachtschweinen die Kennnummer nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit anfordern. Schweinemäster erhalten diese kostenfrei nach einer Registrierung in der bayerischen Datenbank unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de

Hintergründe zur Tierhaltungskennzeichnung

Jeder Schweinemäster muss melden - auch Mäster mit Schweinehaltung auf gesetzlichem Standard („Stall“). Für diese ist die Meldung schnell erledigt: es muss kein Nachweis eines Audits hochgeladen werden. Schweinemäster der Stufen „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ verwenden als Nachweis die bereits vorliegenden Zertifizierungen.

Die bayerische Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes durch das StMUV ist in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem BBV, dem StMELF, der QAL und dem LGL erfolgt. So ist es gelungen, ein Gesetz, das wir alle in dieser Form nicht wollten, wenigstens möglichst praxisnah, unbürokratisch und mit kostengünstigen Optionen umzusetzen.

Eine Beschreibung der Kriterien der verschiedenen Haltungsformen, die das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorsieht, finden Sie auf der Seite www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.deManche Frage lässt sich ggf. anhand des Frage-Antwort-Katalog beantworten; zusätzlich finden Sie Unterstützung bei der extra eingerichteten Hotline am LGL - siehe ebenfalls www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de.

Der BBV unterstützt in Zusammenarbeit mit dem LGL zudem über zwei Online-Veranstaltungen zum Thema:

Online-Veranstaltung: Anleitung für die Meldung nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der bayerischen Datenbank

Zielgruppe: Schweinemäster

Inhalt: Sie bekommen erklärt, welche Schweinehalter die Meldung nach Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz abgeben müssen und Sie erfahren, wo Sie Informationen zur Festlegung der einzelnen Haltungsformen finden. Sie werden über weitere Unterstützungsmöglichkeiten (FAQ, Hotline) informiert. Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen zur Meldung nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz direkt an die Referentinnen zu wenden. In diesem kurzen Online-Vortrag erhalten Sie demonstrative Informationen, wie Sie die Eintragung in der bayerischen Datenbank Schritt für Schritt durchführen.

Termine:

  1. Dienstag, 15.10.24, 10:00 Uhr
    Anmeldung: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27025667
     
  2. Dienstag, 12.11.24, 19:00 Uhr
    Anmeldung: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27025668