Umbau der Tierhaltung nach Borchert
Informationen im Überblick
17.06.2021: BBV-Kreisehrenamtliche diskutieren mit Jochen Borchert
Die Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung – besser bekannt unter dem Namen Borchert-Kommission – sind derzeit in aller Munde. Der BBV setzt sich schon seit knapp zwei Jahren intensiv damit auseinander und steht dazu in direktem Kontakt zum Vorsitzenden des Kompetenznetzwerks, Jochen Borchert. ... mehr dazu lesen Sie hier (bitte loggen Sie sich ein!)
05.05.2021: Wissenschaft empfiehlt Umsetzung von Borchert-Vorschlägen
Am 3. Mai hat der Präsident des Thünen-Instituts Prof. FoIkhard Isermeyer die Ergebnisse der Folgenabschätzung zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission gemeinsam mit Bundesministerin Klöckner und Jochen Borchert vorgestellt. In der knapp 200 Seiten umfassenden Folgenabschätzung wurde untersucht, wie sich der geplante Umbau der Nutztierhaltung auf die Branche, Betriebe und die Verbraucher auswirkt.
Auch die Folgenabschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass der Umbau zu mehr Tierwohl nur mit finanzieller Unterstützung des Staates funktionieren kann. Die Kosten werden auf ca. 3 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Heruntergebrochen seien dies 5 Cent pro Mahlzeit, so Isermeyer. Die Produktionskosten würden in der Tierhaltung um 10 bis 20 Prozent bzw. bei den Zuchtsauen um 25 bis 30 Prozent steigen, wenn die gesamte Nutztierhaltung auf die höchsten Tierwohlstufen zwei und drei umgestellt wird.
Borchert betonte, dass für ein Gelingen des Umbaus sowohl die Akzeptanz bei der Bevölkerung wie auch bei den Landwirten entscheidend ist. Die Tierwohlprämien müssten ausreichend hoch sein, um einen Anreiz für die Veränderung zu geben. Bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei darauf zu achten, dass dies nicht förderschädlich sei. Borchert sprach auch das Thema Baurecht an und dass hier die nötige Flexibilität gegeben werden müsse, damit die Betriebe sich weiterentwickeln können.
Bundeministerin Klöckner erachtet es für wichtig, dass noch vor der Bundestagwahl eine Finanzierungsentscheidung getroffen wird. Dabei sollen die Regierungsfraktionen wählen, ob die Tierwohlprämien über die Einführung einer Verbrauchssteuer oder die Anhebung der Mehrwertsteuer finanziert werden sollen.
BBV-Veredelungspräsident Gerhard Stadler betont: „Die Folgenabschätzung verdeutlicht für mich noch einmal, dass der Weg zum Umbau der Tierhaltung nur mit einer wasserdicht verlässlichen Finanzierung für die Betriebe in Form von langfristigen Verträgen beschritten werden darf. In diese Verträge darf im Nachhinein nicht mehr eingegriffen werden. Und die dort vereinbarten Tierwohlprämien dürfen nicht durch nationale gesetzliche Anhebung von Standards gefährdet werden. Außerdem muss jetzt dringend etwas beim Baurecht passieren, damit für möglichst viele Betriebe Um- und Neubauten überhaupt möglich sind.“
08.04.2021: Was ist für Bäuerinnen und Bauern wichtig? Statement von Isabella Timm-Guri
Die Vorschläge der Borchert-Kommission zum Umbau der Tierhaltung sind aktuell in aller Munde. Und das ist auch gut so. Denn es gilt, noch einige offene Fragen und Herausforderungen zu lösen. Ein Kommentar von BBV-Direktorin Isabella Timm-Guri.
Den vollständigen Text und das Videostatement finden Sie hier
31.03.2021: Konzept für den Umbau der Tierhaltung - machbar?
Die so genannte "Borchert-Kommission" hat im Februar 2020 ein Konzept für einen umfassenden Umbau der deutschen Nutztierhaltung vorgelegt. In den Vorschlägen werden Handlungsoptionen aufgezeigt, Finanzierungsmöglichkeiten dargelegt und Schritte zur Umsetzung skizziert. Hier können Sie das Konzept nachlesen.
Seit 03. März 2021 liegt nun die mit Spannung erwartete Machbarkeitsstudie zum Umbau der Tierhaltung vor, wie sie die Borchert-Kommission vor rund einem Jahr vorgestellt hatte. Zentrale Ergebnisse der Studie sind:
- Die Studie zeigt, welche Handlungsoptionen bei der Finanzierung und bei der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland und Europa rechtlich möglich sind – und welche aus rechtlichen oder anderen Gründen ausscheiden.
- Die Studie bekräftigt, dass den Landwirten die Kosten für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe und die höheren laufenden Kosten ausgeglichen werden müssen. Für die zu erwartenden Gesamtkosten wird in der Studie eine Schätzung vorgenommen: 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2025, 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2030, 4,0 Milliarden Euro im Jahr 2040.
- Die Studie zeigt, dass den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.
Was sagt der BBV zur Machbarkeitsstudie?
Die BBV-Landesfachausschüsse für tierische Erzeugung und Vermarktung sowie für Milch haben am 5. März 2021 eine erste Bewertung der Machbarkeitsstudie vorgenommen.
Die Umsetzung der Borchert-Vorschläge in Gänze – also einschließlich der entscheidenden Finanzierung - ist möglich und muss jetzt auf den Weg gebracht werden. Die Tierhalter in Deutschland brauchen endlich eine klare und verlässliche Perspektive, um ihre betrieblichen Entscheidungen daran orientieren zu können.
Für die Umsetzung der Borchert-Vorschläge müssen aber folgende Punkte unbedingt beachtet und konsequent angepackt werden:
Voraussetzungen für Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe schaffen
Bau- und Umweltrecht müssen so ausgestaltet werden, dass die Betriebe überhaupt die Chance haben, ihre Tierhaltung weiterzuentwickeln. Aktuell geht es hier zum Beispiel bei der politischen Diskussion um die TA Luft leider in die komplett falsche Richtung.
Langfristige verbindliche Finanzierung sicherstellen
Landwirte können nur in mehr Tierwohl investieren, wenn die geplanten Tierwohlprämien über einen ausreichend langen Zeitraum sichergestellt sind. Die in der Studie benannten fünf oder sieben Jahre reichen auf keinen Fall aus. Hier muss die Politik deutlich mehr Verlässlichkeit garantieren. Hinsichtlich der möglichen Wege, die nötigen Gelder einzuheben, ist insbesondere darauf zu achten, heimische Produkte nicht gegenüber ausländischen Erzeugnissen schlechter zu stellen. Außerdem müssen die Gelder vollumfänglich und dauerhaft bei den Landwirten ankommen.
Praxistaugliche Tierwohlkriterien festlegen
In 2020 hat die Borchert-Kommission bzw. das BMEL verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt, um die konkreten Tierwohlkriterien für die einzelnen Tierarten (Schwein, Rind, Geflügel) zu erarbeiten. In diesen sehr vielfältig zusammengesetzten Arbeitsgruppen wurde sehr kontrovers diskutiert und den Anliegen und Sorgen der Praktiker bislang vielfach zu wenig Gehör geschenkt. Hier besteht noch erheblicher Diskussions- und Nachbesserungsbedarf, damit die Kriterien praxistauglich ausgestaltet werden und alle Betriebe eine Perspektive erhalten.
Keine nationalen Alleingänge bei gesetzlichen Standards
Die Machbarkeitsstudie weist deutlich darauf hin, dass eine Anhebung der nationalen gesetzlichen Standards zwangsläufig die Fördermöglichkeit ausschließen würde. Aber nur mit einer Förderung und damit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tierhaltung kann deren Verlagerung ins Ausland vermieden werden. Daher sind nationale gesetzliche Alleingänge strikt abzulehnen.
Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer oder Tierwohl-Soli? -bitte einloggen!
Nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudie Anfang März wird intensiv über den geeigneten Weg zur Finanzierung der Borchert-Vorschläge diskutiert. Loggen Sie sich bitte als Mitglied ein, um die Bewertung der vorgeschlagenen finanziellen Wege zu lesen.