Lämmer in Gefahr vor dem Wolf
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Wolf: Weidetierhaltung in Gefahr

Verbände verlangen entschlosseneres Handeln der Regierung

11.11.2021 | Die nutztierhaltenden und grundbesitzvertretenden Verbände in Bayern verlangen ein entschlosseneres Handeln der Regierung im Umgang mit dem Wolf.

In einem gemeinsamen Brief vom 28.10.2021 weisen Bayerische Bauernverband und die AG Wolf der Nutzerverbände erneut auf die Bedrohung der Weidetierhaltung  durch stetig steigende  Wolfspopulationen hin und fordern:

  • Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen innerhalb der EU von Anhang 4 auf Anhang 5 der FFH-Richtlinie.
  • sofortige Aufnahme des Art. 16 Abs. 1e der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
  • Eine überstaatliche Beurteilung des Günstigen Erhaltungszustandes.
  • Festlegung eines maximalen Zielbestandes an Wölfen.
  • sofortige und großräumige Ausweisung der laut Weideschutzkommission nicht schützbaren Weidegebiete.
  • Unbefristete Förderung von Herdenschutz innerhalb der Förderkulisse des Landesamtes für Umwelt (LfU) - unabhängig von sesshaften oder wandernden Wölfen.
  • Volle Erstattung der Eigenleistungen und Unterhaltungsmaßnahmen.
  • Entwicklung von alternativen Maßnahmen wenn bisherige Herdenschutzmaßnahmen nicht wirken oder nicht möglich sind.
  • Unbürokratische Regelungen zur Entnahme.

Laden Sie hier den Verbändebrief vom 28.10.2021 herunter!

Erster Verbändebrief vom 12. April 2021

In einem gemeinsamen Brief vom 12. April 2021 fordern u. a. der Bayerische Bauernverband, der Bayerische Waldbesitzerverband, der Verband Familienbetriebe Land und Forst Bayern sowie der Landesverband der Bayerischen Schafhalter die Politik auf, sich für eine Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen innerhalb der EU einzusetzen und damit die Voraussetzung für ein angemessenes Wildtiermanagement zu schaffen.

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Durch die immer häufiger werdenden Nutztierrisse im Berggebiet wie auch im Flachland Bayerns sind die bayerischen Weidetierhalter extrem beunruhigt und in größter Sorge. Die Bedrohung durch die sich massiv ausbreitenden Wölfe betrifft alle Formen der Weidetierhaltung und bringt eine Haltungsform in Gefahr, die einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert hat und einen erheblichen Beitrag für den flächenhaften Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft leistet. Zudem zählt die Weidewirtschaft zu den natürlichsten und artgerechtesten Tierhaltungsformen. Mit der Rückkehr des Wolfes und seines starken Schutzstatus wird somit die von der Gesellschaft gewünschte Weidehaltung in Frage gestellt.

Die nutztierhaltenden und grundbesitzvertretenden Verbände fordern unter der Federführung des BBV in einem Brandbrief die zuständigen bayerischen Minister und Abgeordneten des Umwelt- und Agrarausschusses auf, sich für eine Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen innerhalb der EU einzusetzen und den Art. 16 Abs. 1 e in das Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen, um damit die Voraussetzung für ein angemessenes Wildtiermanagement zu schaffen. Der BBV fordert eine kritische Überprüfung des Erhaltungszustands der Wölfe in Mitteleuropa angesichts der ungebrochen hohen Vermehrungsrate und angesichts der Gefährdung der Weidetierhaltung in Bayern. Der in früheren Jahren formulierte Zielwert für Deutschland von 1000 Wölfen ist bereits längst erreicht. Der gute Erhaltungszustand ist überstaatlich zu beurteilen und darf nicht einzelstaatlich und auf die verschiedenen Populationen (atlantisch, kontinental und alpin) bezogen werden, da eine ständige Vermischung der einzelnen Populationen nachgewiesen ist.

Für eine mögliche Entnahme gelten derzeit §§ 45 und 45a Bundesnaturschutzgesetz. Voraussetzung für eine Entnahme ist, dass Weidetiere durch zumutbare Herden-schutzmaßnahmen geschützt waren und es trotz dieser Maßnahmen zu den Übergriffen durch Wölfe kam. Aus diesem Grund fordert der BBV mit den Nutzerverbänden eine große Praktikabilität und wirtschaftliche Vertretbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen bei voller Kostenübernahme, unabhängig von Förderungskulissen und Förderungszeitfenstern. Eine weitere Kernforderung ist die Benennung von Gebieten, in denen es generell nicht möglich ist, Herdenschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese „nicht schützbaren Gebiete“ betreffen nicht nur den alpinen Raum, sondern vielmehr weite Bereiche der bayerischen Kulturlandschaft.

Neben der Allianz mit den bayerischen Nutzerverbänden auf bayerischer Ebene bringt sich der BBV massiv in einem alpenübergreifenden Wolfsmanagementvorhaben mit dem Südtiroler- und Österreichischem Bauernverband und auf Bundesebene ein.

 

Laden Sie hier den Verbändebrief vom 12.04.2021 herunter!