Struktur des Bayerischen Bauernverbandes
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Der Bayerische Bauernverband im Überblick

Struktur

Seit seiner Gründung am 7. September 1945 ist der Bayerische Bauernverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Berufsvertretung der bayerischen Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von politischen Parteien und überkonfessionell.

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Der Verband baut sich folgendermaßen auf:

  • Ortsverband
  • Kreisverband
  • Bezirksverband
  • Landesverband

Unsere 5.800 Ortsverbände mit circa 135.000 Mitgliedern sind die Basis des Bayerischen Bauernverbandes. Sie sind das Fundament unseres Verbandes. Darauf baut eine breite und umfassende Meinungsbildung auf. Die Ortsverbände verbinden die einzelnen Mitglieder mit der Kreisebene und ihrer Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes.

Die Ortsverbände eines Landkreises bilden den Kreisverband zur Wahrung der gemeinsamen Interessen im Landkreis.

Die Kreisverbände eines Regierungsbezirkes bilden den Bezirksverband. Bezirksverbände werden gebildet für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Leitung liegt in der Hand der jeweiligen Direktoren an den sieben Hauptgeschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes. Die sieben Bezirksverbände bilden den Landesverband.

 

Organe des Landesverbandes

  • Präsidentenkonferenz
  • Präsidium
  • Landesversammlung

 

Präsidentenkonferenz

Die Präsidentenkonferenz setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Präsident
  • Stellvertretender Präsident
  • Präsidenten der Bezirksverbände
  • Landesbäuerin
  • Generalsekretär
  • Stellvertretende Generalsekretäre

 

Präsidium

Dem Präsidium gehören an:

  • der Präsident
  • der Stellvertretende Präsident
  • die Präsidenten der sieben Bezirksverbände
  • die Landesbäuerin, die erste Stellvertretende Landesbäuerin und die zweite Stellvertretende Landesbäuerin
  • die Ehrenpräsidenten auf Landesebene
  • je ein Vertreter der vom Bayerischen Bauernverband ausdrücklich anerkannten Landjugendorganisationen
  • ein vom Bayerischen Genossenschaftsverband zu benennender Vertreter
  • der Erste Vorsitzende des Landesverbandes für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V.
  • der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Nebenerwerbslandwirte im Bayerischen Bauernverband
  • der Vorsitzende des Verbandes landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder in Bayern
  • der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften im Bayerischen Bauernverband
  • der Vorsitzende des Verbandes der Bayerischen Grundbesitzer e. V.
  • der Vorsitzende des Bayerischen Waldbesitzerverbandes e. V.
  • der Generalsekretär
  • die Stellvertretenden Generalsekretäre


Darüber hinaus können vom Präsidium in seiner vorstehenden Zusammensetzung bis zu drei weitere Personen als Mitglieder des Präsidiums in beratender Funktion gewählt werden.

 

Landesversammlung

Die Landesversammlung setzt sich zusammen aus:

  • den Mitgliedern des Präsidiums
  • den Mitgliedern der Bezirksvorstände
  • zwei Rechnungsprüfern
  • bis zu neun weiteren von der Landesversammlung zu bestellenden Mitgliedern unter denen je ein Vertreter der Gruppe heimatvertriebener Landwirte im Bayerischen Bauernverband, des Bayerischen Gärtnereiverbandes e. V., des Kuratoriums Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V., des Arbeitgeberverbandes für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern e. V., des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. und einem Vertreter des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. sein soll.

Eine Vertretung ist zulässig.

 

Die Hauptgeschäftsstellen des BBV

 

Eine Übersicht aller Geschäftsstellen der Kreisverbände des Bayerischen Bauernverbandes finden Sie über unserer Bayern-Karte.