Hochwasser und Flut in den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm
© BBV Thomas Graupner

Was können vom Hochwasser bzw. Starkregen betroffene Landwirtschaftsbetriebe tun?

Hinweise zu Hochwasser und Flut in den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm

05.06.2024 | Erstdokumentation der Schäden durch Betroffene extrem wichtig!

Für die von Hochwasser betroffenen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe ist es wichtig, baldmöglichst und frühzeitig entsprechende Schäden selbst zu dokumentieren. Das Festhalten der Schäden ist vor ersten Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten wertvoll, um bedarfsweise im Nachhinein z.B. im Versicherungsfall oder bei einer Beantragungsmöglichkeit für Hilfen den Nachweis des individuellen Schadens durch Hochwasser führen zu können.

Unseren betroffenen Mitgliedsbetrieben ist deshalb dringend zu empfehlen, möglichst zeitnah selbst eine Erstdokumentation der durch Hochwasser verursachten Schäden an Gebäuden und Anlagen sowie auch an Landwirtschaftsflächen durchzuführen. Vor allem folgende Daten sind wichtig:

  • Ort (Flurstücksnummer und Gemarkung / FID-Nummer)
  • Zeitpunkt des Schadenseintrittes
  • Geschädigte Kultur (Art, Sorte, Anbaustadium, Daten zum Anbau)
  • Beschreibung des Schadbildes (in Stichpunkten) mit Schadenshergang
  • Geschätzte geschädigte Fläche (z.B. Skizze erstellen mit Abmessungen)
  • Große Anzahl Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln zu jeder geschädigten Fläche.
  • Bei Nutzern der FAL-BY-App: Die Schäden georeferenziert mit Fotos dokumentieren!

Sofern und sobald Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen Kenntnis und einen Überblick zu geschädigten Landwirtschaftsflächen haben, so ist es wichtig, sich umgehend - spätestens 14 Tage nach Kenntnis - beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu melden. Dies vor allem gerade dann, wenn hier eine andere Kultur auf einer betroffenen Fläche anschließend angebaut werden soll (Korrektur im Mehrfachantrag).

Was kann ich als Landwirtschaftsbetrieb nach dem Hochwasser tun?
Die LfL hat hierzu eine Broschüre auf Ihrer Internetseite verfügbar: Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb - Hilfestellung für Landwirte und Berater => https://www.lfl.bayern.de/publikationen/informationen/193259/index.php

Nach dem Hochwasser steht die Schadensbeseitigung im Mittelpunkt wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Daneben stehen auf der Internetseite weitere Informationen aus zurückliegenden Hochwasserereignissen zur Verfügung, die grundsätzlich auch weiterhin als Hilfestellung und Orientierungspunkte für betroffene Landwirtschaftsbetriebe z.B. bei verunreinigtem Aufwuchs (z.B. Wiese) herangezogen werden können: https://www.lfl.bayern.de/iab/boden/031337/

Hinweis-Beispiel: Grünland, Kleegras und andere mehrjährige Feldfutterfrüchte

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Aufwuchs mit Schadstoffen oder Keimen belastet ist (z.B. durch Heizöl, überschwemmte Kläranlagen), darf dieser nicht mehr verfüttert werden. Die Entsorgung von kontaminiertem Aufwuchs ist mit der Kreisverwaltungsbehörde abzusprechen. Anforderungen für die Verbrennung von Heu, Gras und unbrauchbarem Aufwuchs sind aktuell noch mit dem Umweltministerium zu klären. Hier kann vor Ort bei den Landratsämtern oder den Regierungen nachgefragt werden. 

Der folgende Aufwuchs ist etwas höher (ca. 10 cm) abzumähen und kann als Futter genutzt werden, wenn die Anforderungen des Futtermittelrechts eingehalten werden können: 

  • Ist davon auszugehen, dass die Verschmutzung des überschwemmten Aufwuchses mit keiner Schadstoff- oder hygienischen Belastung verbunden ist, kann der nicht als Futter verwendbare Aufwuchs in einer Biogasanlage verwertet oder kompostiert werden. Bei Eigenverwertung des Gärrückstandes oder Kompostes fällt das Material nicht unter die Bestimmungen der BioAbfV (keine Untersuchungspflicht).
  • Lässt der Verschmutzungsgrad es zu, dann sollte eine Dürrfutternutzung in Betracht gezogen werden. Nach Abtrocknen kann dann der Bestand ggf. abgestriegelt werden, um Schmutzteile abzustreifen. Das Gras sollte hoch (ca. 10 cm) geschnitten werden. Bei der Heuwerbung können Schmutzteile abfallen. Im Falle einer Silagebereitung sollte unbedingt ein chemisches Siliermittel zum Einsatz kommen, um Fehlgärungen zu vermeiden.
  • Abgestorbene Futterpflanzenbestände sollen möglichst bald in den Boden eingearbeitet und durch Ansaat erneuert werden. Auf gute Nährstoffversorgung und optimalen pH-Wert ist zu achten
  • Futterflächen, die durch Grundwasser nur wenige Tage in Mitleidenschaft gezogen wurden, können für die Futternutzung als Heu oder Silage noch geeignet sein.