Biogasanlage
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EEG: Startschuss fürs Parlament

Erneuerbare-Energien-Anlagen in Bauernhand eine Zukunftsperspektive geben

06.11.2020 | Am 29. Oktober 2020 hat die erste Lesung zur Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Bundestag stattgefunden. Um über das parlamentarische Verfahren noch Einfluss zu nehmen, sind die nächsten vier Wochen entscheidend.

Am 25. November sollen die entscheidenden Änderungsanträge im Bundestag beschlossen werden. Die Novelle soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bayerische Bauernverband sieht noch massiven Nachbesserungsbedarf, um den bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen in Bauernhand eine Zukunftsperspektive zu geben und den weiteren Ausbau zu unterstützen.

Das Präsidium des BBV hat dazu am 19. Oktober eine Stellungnahme verabschiedet. Bauernpräsident Walter Heidl hat sich mit diesen Anliegen in einem Brief an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gewandt. Außerdem erhalten alle bayerischen Bundestagsabgeordneten eine Polit-Info, in der die Anliegen des BBV kurz und verständlich erläutert werden. Kernanliegen sind vor allem die Anhebung des Ausbaupfades und der Gebotshöchstwerte bei Biomasse, zusätzliche Anreize für die Güllevergärung, die Lockerung der EEG-Umlagepflichten für Eigenverbraucher und eine wirtschaftlich attraktive Vergütung für Ü20-PV-Anlagen.

Um in Zukunft auch eine wirtschaftliche Option für Biogasanlagen auf Ökobetrieben zu ermöglichen, hat der Bayerische Bauernverband gemeinsam mit Naturland, Bioland, dem Fachverband Biogas und C.A.R.M.E.N. eine Forderung nach einer zusätzlichen Sondervergütungsklasse für ökologisch wertvolle Einsatzstoffe, darunter Kleegras, in den politischen Prozess eingebracht.