Einsatz für Anbindehaltung
Betriebe brauchen Freiraum, um auf Entwicklungen reagieren zu können
So reagierte Wimmer sehr verärgert auf Vorwürfe der Bayernland eG, dass sich der Bauernverband zu wenig für die Anbindehaltung einsetzen würde. In einem Rundbrief (vom Dezember 2020) formulierte Bayernland, „es sei fraglich, ob der Bauernverband für die Milcherzeuger und für die Anbindehalter kämpfen werde. Er scheine mit anderen Themen beschäftigt zu sein und dafür gerade keine Zeit zu haben.“
Der BBV hat sich seit dem ersten Vorstoß Hessens im Bundesrat 2015 mit aller Kraft für die Anbindehaltung eingesetzt – gegenüber Politik und Lebensmitteleinzelhandel (LEH). „Oft standen wir allein auf weiter Flur“, so Wimmer. Der BBV habe die von verschiedenen Seiten immer wieder geforderte Terminfestsetzung für ein Verbot der Anbindehaltung abgewehrt. Der BBV hat 2019 mit den Molkereiverbänden – auch dem Genossenschaftsverband – die Beschreibung Kombinationshaltung in Bayern auf den Weg gebracht. Wesentliches Ziel war, den Betrieben mit Anbindehaltung Freiraum und Zeit zu verschaffen, auf die Entwicklungen reagieren zu können.
Außerdem kämpft der BBV aktuell in sehr schwierigen Gesprächen mit dem LEH dafür, dass die bayerische Kombihaltung für Stufe 2 der LEH-Haltungsform-Kennzeichnung anerkannt wird. Wimmer fordert die Verantwortlichen der Bayernland eG auf, ihre unzutreffenden Vorwürfe zurückzunehmen. Es treffen auch die im Rundbrief getroffenen Aussagen zu QM Milch so nicht zu, so Wimmer.