ITW Schwein: Betriebe erhalten Sonderzahlung
So sollen die 50 Mio. Euro von Lidl und Kaufland bei den Betrieben ankommen
Zum einen wird eine Soforthilfe in Höhe von 3.000 Euro für Schweinehalter ausgezahlt, zum anderen wird der Tierwohlaufschlag um 1 Euro je Tier erhöht. Konkret bedeutet das: Alle an der Programmphase 2021-2023 teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe erhalten eine Einmalzahlung von 3.000 Euro, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2021 das ITW-Programmaudit und ein danach folgendes Audit erfolgreich bestanden haben. Zudem erhöht sich Tierwohlaufschlag für Mastschweine für ein Halbjahr, der für Ferkel für die gesamte Programmphase von circa 3 Jahren.
Somit erhalten Ferkelerzeuger zusätzlich über die gesamte Programmlaufzeit eine um 1 Euro erhöhte Vergütung von dann insgesamt 4,07 € pro Tier. Schweinemäster erhalten für jedes Mastschwein, das im Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 geschlachtet wird, neben dem bereits festgelegten Tierwohlentgelt in Höhe von 5,28 €, einen zusätzlichen Aufschlag von 1 €, der direkt aus dem Fonds der ITW an die Tierhalter ausgezahlt wird. Das haben die ITW-Gesellschafter in Abstimmung mit Lidl und Kaufland beschlossen. Für die Erhöhung der Tierwohlentgelte stehen für Mäster 9 Mio. € zur Verfügung, für Ferkelerzeuger 21 Mio. €.
Das sagt der BBV
Der BBV steht mit hinter der ITW und begrüßt die Teilnahme von mehr bayerischen Betrieben, sofern eine Teilnahme für die Betriebe wirtschaftlich sinnvoll machbar ist. Auch eine Kombination mit dem Programm „Geprüfte Qualität Bayern“ ist möglich und erwünscht. Der Lebensmitteleinzelhandel hat bereits einen erhöhten Bedarf an Schweinefleisch aus der ITW angemeldet und setzt im Moment die Priorität Tierwohl vor Regionalität. Die bayerischen Regionalgesellschaften des Lebensmitteleinzelhandels wollen nach jetzigem Kenntnisstand weiterhin auf GQ setzen, bevorzugen aber die Kombination GQB und ITW, um die Haltungsstufe 2 am Produkt auszuloben. Die Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB) koordiniert die Programmteilnahme bayerischer Betriebe und bietet unter www.qualifood.de in der Rubrik Info/Tierischer Bereich/Initiative Tierwohl weiterführende Informationen.
Insofern ist die Sonderzahlung positiv zu bewerten. Für die weitere Arbeit lässt sich der BBV allerdings von dieser Zahlung nicht blenden. BBV-Präsident Heidl betonte anlässlich der Verkündigung der 50 Mio. € Zahlung von Lidl/Kaufland: „Lidl und Kaufland können sich nicht einfach mit einer solchen Einzelaktion freikaufen“, sagte BBV-Präsident Heidl.
Prämienlücke für Sauenhalter ohne Ferkelaufzucht wird geschlossen
Für Sauenhalter ohne eigene Ferkelaufzucht bestand eine Prämienlücke im System der ITW in Abhängigkeit vom Vertragsende des Betriebs in Phase 2.
In der dritten Phase (2021-2023) erhalten Ferkelerzeuger die Tierwohlprämie durch den Ferkelaufzüchter ausgezahlt. Da sich Ferkelaufzüchter aber erst im Februar 2021 für die Teilnahme an der dritten Phase anmelden können und der früheste Umsetzungszeitpunkt der 1. April ist, sollten Ferkelerzeuger ab Ende ihres Vertrags über die zweite Programmphase bis (mindestens, je nach Audittermin) zum 01.04.2021 keine Tierwohlprämie bekommen. Da dies nicht beabsichtigt war, wurde die Prämienlücke nun durch die ITW geschlossen. Sobald der Ferkelaufzüchter sein Programmaudit erfolgreich absolviert hat, kann der Sauenhalter sich an seinen Bündler LQB wenden und erhält für die Ferkel aus der Zeit der Prämienlücke rückwirkend den Tierwohlaufschlag von 1,80 €/Tier. Die Auszahlung erfolgt wie in der dritten Phase üblich an den Ferkelaufzüchter, der die Prämie weiterreicht.