Aktuelles aus dem Präsidium
Sustainable Finance, EEG und Lieferkettengesetz
Im BBV-Präsidium am Montag, 1. März, sprach Alexander Radwan - CSU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Finanzausschuss - über „Sustainable Finance“ (nachhaltiges Finanzierungswesen). Demnach könnten Banken bei der Vergabe von Krediten künftig nach Standards aus dem Bereich Klima, Umwelt, Soziales oder Tierschutz (ESG-Standards der Vereinten Nationen) entscheiden und die Konditionen davon abhängen. Der Knackpunkt: Die über die Kriterien bestimmenden Gremien sollen bisher einseitig besetzt sein von NGOs wie Greenpeace, WWF und von Finanzregulierern. So könnte für eine Bauernfamilie ein Stallbau deutlich erschwert werden, wenn für die Finanzierung seitens der Bank anstelle der Bonitätsprüfung nun eine Nachhaltigkeitseinstufung über die Konditionen entscheidet.
Radwan befürchtet, dass durch undurchsichtige Vorgaben nicht nur klassische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe benachteiligt werden, sondern auch die Stabilität des Finanzmarkts aufs Spiel gesetzt wird: „Auslöser für die letzte große Finanzkrise war eine politische Vorgabe der US-Regierung: Auch Leute, die es sich gar nicht leisten können, sollten sich ein Haus kaufen können.“ Herausgekommen sei ein System, das wie ein Kartenhaus in sich zusammenfiel und eine weltweite Krise verursachte. Bauernpräsident Walter Heidl und die Präsidiumsmitglieder werden dieses Thema aufgreifen und
sich für solide Regeln einsetzen.
Zudem hat das Präsidium eine aktuelle Position zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz erarbeitet und folgende Nachbesserung gefordert:
- Neuregelung zum Flexibilitätszuschlag streichen
- endogene Mengensteuerung abschaffen
- Südquote: Ganz Bayern als Südregion
- Anschlussregelung für Güllekleinanlagen und andere Biogasanlagen
- Flächen-Doppelnutzung bei Photovoltaik.
Weiteres Thema: das geplante Lieferkettengesetz, mit dem Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Unterlaufen von Umweltstandards unterbunden werden sollen. Durch das Gesetz sollen Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Unterlaufen von Umweltstandards in den globalen Lieferketten unterbunden werden. Dieses Ziel unterstützt das BBV-Präsidium ausdrücklich. Doch sollten diese Themen nicht in einem nationalen Lieferkettengesetz, sondern in den EU-Handelsabkommen festgelegt werden. Während das Lieferkettengesetz lediglich für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gelten würde, können so Importe verhindert werden, bei deren Erzeugung Menschen- und Arbeitsrechte verletzt und/oder Umweltstandards unterlaufen wurden. Für Standards, die in Deutschland selbstverständlich sind (z.B. keine Kinderarbeit), müssen Einzelnachweise von vorneherein ausgeschlossen bzw. durch eine nationale Risikoanalyse ersetzt werden.