Bewährungsprobe für Wolfsmanagement
BBV fordert nach Wolf-Sichtungen Entnahmen zum Schutz der Weidetiere
In mehreren Regionen Bayerns wurden in den letzten Wochen und Monaten Wölfe gesichtet. Hinzu kommen Nachweise, dass sich standorttreue Tiere fortpflanzen. Die Rückkehr des Wolfes stellt gerade Weidetierhalter, Schäfer und Bergbauern vor immense Probleme. Denn Nutztiere wie Schafe und Ziegen, Gehegewild sowie Fohlen und Kälber stellen eine potenzielle Beute dar.
Die im Mai 2020 auf den Weg gebrachte Förderrichtlinie "Investition Herdenschutz Wolf" ist ein erster wichtiger Schritt, um bayerische Weidetierhalter bei Anwesenheit des Wolfes nicht alleine zu lassen. Mit der Sichtung eines Wolfes vor wenigen Tagen auf der Hefteralm in der
Nähe von Grassau (Achental, Landkreis Traunstein) in unmittelbarer Nähe einer Herde von Almkühen sowie mehreren Schafsrissen in der Region steht das bayerische Wolfsmanagement vor seiner Bewährungsprobe. Die Förderkulisse zum Herdenschutz für die Landkreise Traunstein und Rosenheim wurde inzwischen ausgeweitet.
Aber es braucht mehr als eine Förderrichtlinie für Herdenschutzmaßnahmen, um die Probleme der Weidetierhalter bei Wolfsanwesenheit in den Griff zu bekommen und die Weidehaltung in Bayern zu erhalten. Beispiele in anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten zeigen, dass Präventionsmaßnahmen unwirksam sind, da Wölfe schnell lernen, diese zu überwinden. Deshalb braucht es dringend auch Möglichkeiten der Bestandsregulierung. Die Staatsregierung muss nun zeigen, dass das im Aktionsplan Wolf abgegebene Bekenntnis zum Erhalt insbesondere der landeskulturell besonders bedeutenden Formen der Weidehaltung zum Beispiel im Alpenraum ernst gemeint ist. Die Ausweitung der Förderkulisse Herdenschutz ist dabei zu kurz gesprungen. Dort, wo Präventionsmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, können Wölfe nach Einzelfallprüfung zum Schutz von Nutztieren entnommen werden.
Aufgrund mehrerer Schafsrisse im Raum Traunstein sowie im benachbarten Österreich erachtet es der BBV für notwendig, schnellstmöglich die im Managementplan vorgesehene Bewertungskommission einzuberufen. Dort wo Schutzmaßnahmen nicht greifen, braucht es umgehend weitere Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahme, bevor weitere Tiere dem Wolf zum Opfer fallen. Nutztierhalter, deren Weiden innerhalb der Kulisse liegen, können sich Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen.
Anträge können Sie ab sofort bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) stellen. Erfahren Sie hier mehr zu den Fördermöglichkeiten.
Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, werden durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer umfassend ausgeglichen. Weitere Informationen dazu bietet Ihnen das Bayerische Landesamts für Umwelt.