"Endlich Hausaufgaben machen und ungerechtfertigte Auflagen verhindern!"
Bundesrat entscheidet über Vorschrift zur neuen Gebietsausweisung für die DüVO
Doch die Anträge der Länder sollen vor allem Zeit für die Verwaltung schinden und die genauere Gebietsabgrenzung verzögern."In roten Gebieten gelten ab 2021 ohne weitere Übergangsfristen strikte Auflagen für uns Landwirte. In einigen Bundesländern sind gar nicht die nötigen Daten und Messstellen vorhanden, um genau abzugrenzen. Wir erwarten, dass Behörden und Wasserwirtschaft jetzt endlich ihre Hausaufgaben machen und die nötigen Daten bereitstehen, um ungerechtfertigte Auflagen zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass Flächen, die nachweislich gewässerschonend bewirtschaftet werden, ausgenommen werden können!", macht BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler in einem Videostatement deutlich. Eutrophierte Gebiete (P-Gebiete) mit Einschränkungen für die Landwirte dürfen aus Sicht des Bauernverbandes nicht ausgewiesen werden, wenn es andere Hauptverursacher für den Phosphateintrag gibt. Zudem müssen die auf die Fracht bezogenen Werte erhöht werden.
Die gesamte Position unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/der-bbv/positionen/rote-gebiete-sachlich-nachvollziehbare-gebietskulisse-noetig-14227