Neuabgrenzung rote Gebiete: sachlich nachvollziehbare Gebietskulisse nötig
BBV nimmt zum Entwurf der Bundesverwaltungsvorschrift Stellung
Für die künftig vorgesehenen roten Gebiete gemäß der Düngeverordnung 2020 stehen die entscheidenden Beratungen zur so genannten Bundesverwaltungsvorschrift - Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten - an. Aktuell haben die Mitglieder des BBV-Umweltausschusses eine umfassende Stellungnahme zu diesem Entwurf erarbeitet. Die bayerischen Anliegen gehen über die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes bei der Anhörung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein. Ende Juli will das Bundeskabinett den AVV-Entwurf verabschieden, so dass dann anschließend die Bundesratsberatungen folgen. Bisher geplant wäre, dass der Bundesrat gegen Mitte September die AVV beschließt.
Sie können die Position des Landesfachausschusses für Umweltfragen hier herunterladen.