Traktor mit Düngeanhänger
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Rote Gebiete differenziert abgrenzen

Düngeverordnung: Kritik am Beschluss zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

20.08.2020 | Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Bundesverwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete („rote Gebiete“) verabschiedet und zahlreiche, darunter aus Sicht des BBV nicht nachvollziehbare Änderungen vorgenommen. Nach wie vor völlig inakzeptabel ist zum Beispiel die Regelung zu Phosphat.

Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Signifikanzschwelle von 20 % müssten Landwirte bereits dann weitere Auflagen erfüllen, wenn 80 % der Einträge nicht aus der Landwirtschaft stammten. Während auf eine Ausweisung von P-Gebieten nach dem bisherigen Entwurf verzichtet werden konnte, wenn Punktquellen wie Kläranlagen mehr als 50 % der Einträge verursachen, hat das Bundeskabinett diese Ausnahme nun verwässert.

Vor den anstehenden Beratungen im Bundesrat setzt sich der Bauernverband weiter dafür ein, dass am Ende eine nachvollziehbare Abgrenzung der roten Gebiete erreicht wird. „Für die Landwirtschaft und einen funktionierenden Wasser- und Gewässerschutz sind nachvollziehbare und belastbare Messdaten entscheidend. Die Defizite beim Messstellennetz können und dürfen nicht zu willkürlichen Einschränkungen auf dem Rücken der Bauern führen“, sagt Stefan Köhler, Vorsitzender des BBV-Umweltausschusses.

Der Bayerische Bauernverband unterstützt eine stärkere Binnendifferenzierung, sieht aber nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung selbst. Nicht gerechtfertigt ist beispielsweise die verschärfte Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie, indem der Zielwert für Nitrat bereits im Sickerwasser erreicht sein muss und damit die Denitrifikation in den Unterböden komplett außer Acht gelassen wird.
Kritisch mit Blick auf die derzeit geringe Messnetzdichte ist zudem, dass auch gute Grundwasserkörper mit lediglich einer schlechten Messstelle im Verfahren zur Gebietsausweisung in einem ersten Schritt als Ganzes zu berücksichtigen sind und über den Schritt der Binnendifferenzierung erst wieder zu einem grünen Gebiet gemacht werden müssen. Hier darf nach Ansicht des BBV nur der Einzugsbereich der schlechten Messstelle relevant sein.

Der Verband setzt sich auch bei den Beratungen im Bundesrat weiterhin dafür ein, dass Ausnahmen für Betriebe mit optimiertem Nährstoffmanagement möglich werden und die Teilnahme an Wasserkooperationen anerkannt wird. Ebenso braucht es für die Modellierung spezielle Lösungen, die auch den Gegebenheiten in Gebieten mit weniger Niederschlägen gerecht werden. Denn aus Sicht des Bauernverbandes dürfen Betriebe, die im Einzugsgebiet von unbelasteten Grundwassermessstellen liegen oder die gewässerschonend wirtschaften, nicht ungerechtfertigt mit den neuen, verschärften Auflagen für „rote Gebiete“ überzogen werden.

 

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