Steuerrückerstattung muss bleiben
Entlastung für reine Biokraftstoffe sicherstellen
Die BBV-Fachausschüsse für nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien sowie für pflanzliche Erzeugung und Vermarktung fordern nun in einem Schreiben an Hans-Joachim Fuchtel – Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium – sich für den Erhalt der Steuerrückerstattung einzusetzen. Damit verleihen die beiden Fachausschussvorsitzenden Anton Kreitmair und Hermann Greif der Forderung aus der Kreisobmännertagung im Oktober Nachdruck.
In der Diskussion um die Reduzierung von Treibhausgasen auch in der Landwirtschaft könnte die Bedeutung der nachhaltig produzierten heimischen Biokraftstoffe steigen. Gleichzeitig ist Rapsschrot ein wichtiges gvo-freies, heimisches Proteinfuttermittel. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bekommen derzeit für reine Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse – zum Beispiel Biodiesel oder pures Rapsöl – noch die entrichtete Energiesteuer in voller Höhe zurückerstattet. Die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung dieser Biokraftstoffe durch die Europäische Kommission gilt allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Danach soll die Steuerrückerstattung komplett wegfallen. Diese Biokraftstoffe würden dann sogar noch schlechter gestellt als mineralischer Agrardiesel.
Bei der Kreisobmännertagung am 25. Oktober, bei der auch Staatssekretär Fuchtel zu Gast war, verabschiedeten die Ehrenamtlichen einstimmig eine Position zum Erhalt der Steuerrückerstattung für reine Biokraftstoffe in der Landwirtschaft. Auch wenn derzeit die Mengen noch verhältnismäßig gering sind, haben gerade engagierte Landwirte in diesen Bereich investiert und sich Schlepper zugelegt, die mit diesen Kraftstoffen laufen. Regionale Ölmühlen sind auf Abnehmer aus der Landwirtschaft oftmals angewiesen. Die landwirtschaftliche Verwendung von Biokraftstoffen ermöglicht geschlossene Wertschöpfungskreisläufe: Regionale Ölmühlen pressen für die Landwirte Raps und beliefern ihn mit Pflanzenöltreibstoff und Futtermittel.
Die Anwendung von Biokraftstoffen wurde lange öffentlich gefördert – in Bayern beispielsweise durch das RapsTrak200-Programm des Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe. Nachdem inzwischen funktionierende Technik zur Verfügung steht gilt es nun getätigte Investitionen zu schützen sowie das erlangte Know-how zu erhalten und weiterzuentwickeln.