Schweine - Überbrückungshilfe
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IED: Bäuerliche Tierhaltung nicht gefährden und Tierwohl ermöglichen

Präsidium beschließt Position

23.05.2023 | Im April 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie unterbreitet. Hiervon ist auch bäuerliche Familienbetriebe mit Tierhaltung betroffen. Schon jetzt sind rund 500 bayerische Ställe mit Schweinen und Geflügelhaltungen ab einer gewissen Größenordnung Teil der Richtlinie, die unter anderem über das Bundesimmissionsschutzgesetz auf nationaler Ebene umgesetzt wird.

Doch nun schlägt die EU-Kommission vor, die dafür hinterlegten Schwellenwerte massiv zu senken und zudem die Rinderhaltung neu mitaufzunehmen. Damit wären zukünftig dann etwa 5.000 bayerische Betriebe betroffen. Auch sollen mehrere Ställe des Betriebes durch die sogenannte Aggregationsregel als eine Einheit betrachtet werden.

"Mit Blick auf die bayerischen Strukturen würde dies massive Auswirkungen haben: Gerade bäuerliche Familienbetriebe mit Tierhaltung müssten kostenaufwändige Nachrüstungen in den Ställen vollziehen, die technisch nicht in jeden Altbestand integrierbar sind", appelliert Landesbäuerin Christine Singer als Tierhaltungspräsidentin im Bayerischen Bauernverband an alle Europaabgeordneten, da hier entscheidende Beratungen im EU-Parlament zu dessen Haltung anstehen. Auch fehle im Kommissionsvorschlag vollkommen der Blick für den Zielkonflikt zwischen mehr Tierwohl und Emissionen. Konkret stelle sich z.B. die Frage wie ein freigelüfteter Milchviehstall mit offenen Seitenwänden hier eine funktionierende Technik zur Luftreinigung installieren kann.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert deshalb:

  • Keine weitere Anhebung der Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelbetriebe, die schon jetzt Teil dieser Richtlinie sind
  • Keine Einbeziehung der Rinderhaltung
  • Streichung der Aggregationsregel
  • Heraushalten von Freiluftställen von den Regeln.

Zur vollständigen Position gelangen Sie hier.