Grundsteuererklärung – Abgabefrist bis 30. April 2023 verlängert
Bauernverband unterstützt Mitglieder bei Bedarf
Seit 1. Juli 2022 läuft für Grundeigentümer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung - und sie sollte zum 31. Oktober 2022 enden. Nach einer ersten Verlängerung der Frist bis zum 31. Januar 2023 wurde die Frist jetzt nochmals bis zum 30. April 2023 verlängert. BBV-Präsident Günther Felßner hatte sich vehement für diese erneute Fristverlängerung eingesetzt.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
In erster Linie helfen die Steuerberaterinnen und Steuerberater. Im Einzelfall können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den BBV-Geschäftsstellen unterstützen.
BBV-Mitglieder, die bei der Erstellung der Grundsteuererklärung Hilfe benötigen, sollten sich grundsätzlich an ihre Steuerberaterin bzw. ihren Steuerberater wenden. Diese kennen die betrieblichen Verhältnisse und können Sie deshalb auch entsprechend beraten.
Mitglieder, denen das nicht möglich ist, z. B. weil Sie ihre steuerlichen Angelegenheiten auch ansonsten selbst erledigen, kann auch der BBV in beschränktem Umfang bei Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung unterstützen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle.
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